Vor gut eineinhalb Wochen haben wir über den
Unmut einiger Programmveranstalter über den Sendernetzbetreiber MUGLER AG berichtet. In dem Bericht haben wir bereits auf die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hingewiesen. Das Gesetz musste zum Redaktionsschluss lediglich vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung des Beitrags erreichte uns aus dem Bundespräsidialamt die Nachricht, dass das Gesetz jetzt ausgefertigt sei und nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten könne.
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Seit Mitte der letzten Woche ist somit das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" in Kraft. Entsprechend der europäischen Änderungsrichtlinie "Bessere Regulierung" werden durch die Neuregelungen verbesserte Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen und Innovationen geschaffen. Es wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, der eine sektorspezifische Regulierung nur im notwendigen Umfang vorsieht, Investitionsrisiken und Kooperationen beim Netzausbau berücksichtigt und gleichzeitig den Wettbewerb fördern und die Monopolisierung von Märkten verhindern soll.
derutec Geschäftsführer Mike Lehmann zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Erstmals können sich damit Radioveranstalter ihren Sendernetzbetreiber selbst auswählen. Dazu Mike Lehmann, Geschäftsführer des Sendernetzbetreibers derutec: "Wir freuen uns, dass mit der Novelle des TKG endlich ein echter Markt im Sender- und Netzbetrieb entstehen kann. Mit der derutec haben wir seit Mitte der 2000er enorme Anstrengungen im Bereich der Medienpolitik unternommen, um das bislang gesetzlich garantierte Monopol der Media Broadcast zu durchbrechen. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist ein riesiger Erfolg und ein wichtiger Meilenstein für alle Radioanbieter. Denn nun kann jeder Veranstalter selbst entscheiden, wer für die Sender zuständig ist. Wir sind mit der derutec schon jetzt bereit, kostengünstige Angebote zu machen, immerhin betreiben wir in Sachsen seit einigen Jahren erfolgreich mehrere Sendestandorte. Seit dem letzten Jahr bieten wir ausserdem eigene Leitungsprodukte an: kostengünstig und technisch auf höchstem Niveau. Die Zahl unserer Kunden wächst stetig."
Foto: derutec
Allerdings kann der Wechsel von der Media Broadcast zu einem anderen Sendenetzbetreiber nicht von jetzt auf gleich erfolgen. Bestehende Verträge müssen eingehalten werden, wie Lehmann weiter sagte: "Wir wissen aus unzähligen Gesprächen, dass viele Anbieter nur darauf warten, dass die Verträge mit der MB auslaufen. Wer nicht genau weiß, wann welche Fristen für welche Frequenz ablaufen, sollte eine entsprechende Anfrage an die MB stellen. Die Arbeitsgemeinschaft der Privaten Rundfunkanbieter (APR) berät hier sehr gerne."
Die TKG-Novelle wurde am 9. Mai 2012 im
Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit seit 10. Mai 2012 in Kraft.