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Kein Mitspracherecht für Privatsender bei Festsetzung des ORF-Programmentgelts

PRESSEMITTEILUNG
Das Verfahren für eine Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts ist gesetzlich klar geregelt und sieht neben den Organen des ORF und der Medienbehörde KommAustria als Kontrollinstanz keine weiteren Parteien vor. Daher kann auch eine etwaige wirtschaftliche Betroffenheit Dritter nicht zu einer Parteistellung im Verfahren vor der KommAustria führen.


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Damit weist die Medienbehörde einen Antrag von 25 privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern ab, die zu dem derzeit anhängigen Prüfverfahren zur Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts einen Antrag auf Parteistellung eingereicht hatten. Auch ist eine Parteistellung nicht aus dem EU-Beihilfenrecht abzuleiten, da sich die diesbezüglich von den Privatsendern vorgebrachten Bestimmungen auf übergeordnete Verfahren vor der EU-Kommission beziehen.

„Es ist eine der Kernaufgaben der KommAustria, für einen fairen Wettbewerb im dualen Rundfunkmarkt zu sorgen. Deshalb sind wir eine unabhängige Behörde und haben die Aufsicht über den ORF und die Privaten“, stellt Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, klar. „Entspricht die Neufestsetzung des Programmentgelts nicht den im ORFGesetz formulierten Auflagen, dann haben wir den entsprechenden Beschluss des ORF-Stiftungsrates aufzuheben.“

Die Frist, innerhalb derer die KommAustria den aktuellen Beschluss des ORF-Stiftungsrates zur Neufestsetzung des ORF-Programmentgelts aufheben kann, läuft am 22.03.2012 ab. Der Bescheid der KommAustria zum Antrag der Privatsender auf Parteistellung ist auf den Webseiten der RTR-GmbH veröffentlicht (http://www.rtr.at/de/m/KOA1010012005).

Veröffentlicht von Tom Sprenger am 21.03.2012
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