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Erste Zuweisungen an private Anbieter für bundesweites Digitalradio
PRESSEMITTEILUNGSechs private Veranstalter von Hörfunkprogrammen und Telemedien erhalten Übertragungskapazitäten für die bundesweite digitale Ausstrahlung ihrer Angebote. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in ihrer Sitzung in Saarbrücken beschlossen. Die Zuweisung gilt für eine Dauer von zehn Jahren. Die Bewerber bringen sieben Radioprogramme und eine Reihe von Telemediendiensten an den Start.
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„Mit der heutigen Zuweisungsentscheidung sind die medienrechtlichen Voraussetzungen für eine Bereicherung des deutschen Radiomarktes um erste neue und attraktive, die Meinungsvielfalt in Deutschland fördernde Angebote geschaffen worden. Ich bin überzeugt, dass weitere Angebote sowohl für eine bundesweite wie für eine landesweite digitale Verbreitung folgen werden“, betonte Dr. Gerd Bauer, Hörfunkbeauftragter der DLM und Direktor der in diesem Zuweisungsverfahren zuständigen Landesmedienanstalt Saarland (LMS).
Folgende Anbieter, die einen Vertrag mit dem Sendenetzbetreiber Media Broadcast abgeschlossen haben, können nunmehr ihre Programme und Dienste digital ausstrahlen:
• Entspannungsradio GmbH (LoungeFM)
• ERF Medien e.V. (ERF Radio)
• MEDIA BROADCAST GmbH (Telemediendienste)
• Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Radio Rauschgold)
• Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY)
• REGIOCAST DIGITAL GmbH (90elf – Dein Fußball-Radio; RemiX Radio; litera)
Eine weitere Bewerberin, The Walt Disney Company (Germany) GmbH, hat ihre Bewerbung zurückgezogen.
Zweite Ausschreibungsrunde läuft
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Bewerbungsphase sind noch digitale Sendekapazitäten frei. Die ZAK hatte bereits im Dezember eine weitere Ausschreibung beschlossen.
Seit dem 14. Januar können sich private Hörfunkveranstalter, Anbieter von vergleichbaren Telemedien und Plattformbetreiber um die verbliebenen digitalen Übertragungskapazitäten bewerben, die etwa drei digitalen Hörfunkprogrammen entsprechen.
Die Ausschreibung ist auf den Internetseiten der Landesmedienanstalten sowie der ALM einsehbar.
Bewerbungsschluss ist der 31.01.2011 um 12.00 Uhr.
Für das bundesweite Digitalradio im Übertragungsstandard DAB+ steht insgesamt ein Multiplex zur Verfügung. Neben den privaten Angeboten wird das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio die Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und D-Radio Wissen digital verbreiten.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
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„Mit der heutigen Zuweisungsentscheidung sind die medienrechtlichen Voraussetzungen für eine Bereicherung des deutschen Radiomarktes um erste neue und attraktive, die Meinungsvielfalt in Deutschland fördernde Angebote geschaffen worden. Ich bin überzeugt, dass weitere Angebote sowohl für eine bundesweite wie für eine landesweite digitale Verbreitung folgen werden“, betonte Dr. Gerd Bauer, Hörfunkbeauftragter der DLM und Direktor der in diesem Zuweisungsverfahren zuständigen Landesmedienanstalt Saarland (LMS).
Folgende Anbieter, die einen Vertrag mit dem Sendenetzbetreiber Media Broadcast abgeschlossen haben, können nunmehr ihre Programme und Dienste digital ausstrahlen:
• Entspannungsradio GmbH (LoungeFM)
• ERF Medien e.V. (ERF Radio)
• MEDIA BROADCAST GmbH (Telemediendienste)
• Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Radio Rauschgold)
• Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY)
• REGIOCAST DIGITAL GmbH (90elf – Dein Fußball-Radio; RemiX Radio; litera)
Eine weitere Bewerberin, The Walt Disney Company (Germany) GmbH, hat ihre Bewerbung zurückgezogen.
Zweite Ausschreibungsrunde läuft
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Bewerbungsphase sind noch digitale Sendekapazitäten frei. Die ZAK hatte bereits im Dezember eine weitere Ausschreibung beschlossen.
Seit dem 14. Januar können sich private Hörfunkveranstalter, Anbieter von vergleichbaren Telemedien und Plattformbetreiber um die verbliebenen digitalen Übertragungskapazitäten bewerben, die etwa drei digitalen Hörfunkprogrammen entsprechen.
Die Ausschreibung ist auf den Internetseiten der Landesmedienanstalten sowie der ALM einsehbar.
Bewerbungsschluss ist der 31.01.2011 um 12.00 Uhr.
Für das bundesweite Digitalradio im Übertragungsstandard DAB+ steht insgesamt ein Multiplex zur Verfügung. Neben den privaten Angeboten wird das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio die Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und D-Radio Wissen digital verbreiten.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
Veröffentlicht von Stephan Fischer am 18.01.2011
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