Die Medienkonzentration in Nordrhein-Westfalen nimmt weiter zu. Während Radio Vest bislang zu keiner großen Verlagsgruppe zugeordnet werden konnte, ändert sich das nun. Der Sender ist zu 75 Prozent in Verlagshand (Verlag J.Bauer K.G.), weitere 25 Prozent gehören dem Kreis Recklinghausen.
Der Recklinghausener Verlag J.Bauer K.G. wechselt nun aber seinen Besitzer und gehört künftig komplett der Ruhr Nachrichten Verlag & Co. KG (Lensing Media). Bauer publiziert die Recklinghäuser Zeitung, die in sechs Lokalausgaben (Marl, Herten, Oer-Erkenschwick, Datteln, Waltrop, Recklinghausen) erscheint. Zu den Zeitungen von Lensing Media zählen die Ruhr Nachrichten, die Münsterland Zeitung, die Dorstener Zeitung sowie die Haltener Zeitung. Die an dem Zusammenschlussvorhaben beteiligten Verlage geben zudem beide in den Verbreitungsgebieten ihrer Tageszeitungen auch Anzeigenblätter heraus und betreiben die Lokalradiosender Radio Vest, Radio 91.2 und Antenne Unna.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Vorhaben betrifft Zeitungen, die in angrenzenden Gebieten erscheinen, aber nicht im Wettbewerb um dieselben Leser stehen. Auch die Verbreitungsgebiete der Anzeigenblätter und die Sendegebiete der betroffenen Lokalradiosender beider Verlage fallen räumlich auseinander. Weder auf den betroffenen Lesermärkten noch bei den Angeboten an Werbekunden kommt es durch den Zusammenschluss zu einer Behinderung des Wettbewerbs.“
Das Bundeskartellamt bewertet im Rahmen der Fusionskontrolle Zusammenschlüsse danach, ob eine Fusion den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erheblich behindert. Bei Fusionen von Zeitungsverlagen werden hierbei regelmäßig die Auswirkungen sowohl auf den Leser- als auch auf den Anzeigenmärkten untersucht. Auch wenn somit die Auswahlmöglichkeiten der Leser durchaus ein Kriterium der Fusionskontrolle darstellen, kann das Bundeskartellamt die Meinungsvielfalt als solche nicht als eigenständigen Bewertungsmaßstab heranziehen.