Wer auf einen schnellen Start des zweiten nationalen Digitalradio-Multiplex und einen dadurch ausgelösten Push für DAB+ in Deutschland gehofft hatte, wird enttäuscht werden. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am vergangenen Freitag im Eilverfahren der DABP GmbH aus Leipzig gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten aufschiebende Wirkung zugebilligt. Die erste Kammer des Leipziger Verwaltungsgerichts sah beim Auswahlverfahren einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chanchengleichheit und somit einen Verfahrensfehler gegeben.
Die Firma des Immobilienunternehmers Steffen Göpel, die den 2. Bundesmux initiiert hatte, aber im Vergabeverfahren unterlegen war, hat also das Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht für sich entschieden. Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt der Start des zweiten bundesweiten DAB+-Netzes erst mal bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auf Eis – und das könnte schlimmstenfalls mehrere Jahre dauern.
Von den Medienanstalten heißt es, man habe den Beschluss mit Bedauern zur Kenntnis genommen und prüfe nun, wie man mit der komplexen Rechtsfrage umgehe und weiter verfahre. Dabei wolle man sich durchaus auch selbstkritisch hinterfragen.
Die GVK – in der die Vorsitzenden der Versammlungen der 14 Landesmedienanstalten, die in den Bundesländern über Lizenzvergaben entscheiden, zusammenkommen – hatte im vergangenen Jahr die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG – ein Konsortium aus Media Broadcast und der bayerischen Absolut Radio GmbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe) – aus drei Bewerbern als neuen Plattformanbieter für den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex ausgewählt. Die Auswahlentscheidung für das Unternehmenskonsortium war ursprünglich bereits am 6. Juni 2017 getroffen worden, war aber aufgrund einer Klage Ende 2017 noch einmal – mit einer vermeintlich rechtssicheren Begründung – durch die GVK bestätigt worden.
„Wir halten aber an unseren Antenne Deutschland-Plänen fest“, erklärte Antenne Deutschland-Geschäftsführer Willi Schreiner gegenüber Radioszene.de und sagte, es sei zu früh um über die Dauer der Startverzögerung zu spekulieren. Ein Ausweg könne eine Einigung mit dem klagenden Mitbewerber sein. Man habe diesem immer eine Beteiligung von bis zu 50 Prozent in Aussicht gestellt, aber bis dato keine Antwort erhalten, führt Schreiner bei Radioszene.de weiter aus.