In den letzten Jahren kam es immer mal wieder vor, dass Medienanstalten UKW-Frequenzen vergeben und diese Vergaben von Gerichten aufgehoben worden. Bekanntestes Beispiel ist das Berliner Radio Paradiso, das erst seine UKW-Frequenz 98,2 MHz an Radio B2 verlor und später dann doch weiter senden durfte.
Im Saarland hatte jetzt das Verwaltungsgericht Saarlouis über die Rechtmäßigkeit der Vergabe einer UKW-Frequenz zu entscheiden. Genauer gesagt geht es um die Frequenz 100,9 MHz in Lebach. Diese Frequenz deckt große Teile des Saarlands ab und war dementsprechend beliebt bei den Radiomachern. Mit Klassik Radio, Radio Saarlouis, Classic Rock Radio und bigFM – Saarlands neuester Beat haben sich insgesamt vier Bewerber auf die Ausschreibung im Jahr 2012 beworben.
Zugewiesen wurde die 100,9 MHz schlußendlich an Classic Rock Radio, dagegen hat bigFM – Saarlands neuester Beat nun erfolgreich geklagt.
Seit Sommer 2013 laufen auf der 100,9 MHz die größten Rocksongs aller Zeiten. Classic Rock Radio Geschäftsführer Sascha Thiel zur Inbetriebnahme: „Wir freuen uns sehr über diese neue Frequenz für CLASSIC ROCK RADIO – Saarlands einziger Rocksender. Die 100,9 MHz schafft einen wichtigen Lückenschluß zwischen den bisherigen Sendegebieten Saarbrücken, Saarlouis, Neunkirchen und St. Ingbert. Auch auf der Autobahn A1 von der Landesgrenze bei Nonnweiler bis Saarbrücken, sowie der A8 zwischen Dillingen und Neunkirchen sollte das einzige Kratzen und Rauschen nunmehr ausschließlich von den Plattenaufnahmen der CLASSIC ROCK RADIO Stars stammen.“
Nun hat aber das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass die Entscheidung der Medienanstalt Saarland (LMS) aus dem Jahr 2012 nicht rechtmäßig war. Die Landesmedienanstalt hat nach Auffassung des Gerichts den Medienrat im Vorfeld einer Entscheidung nicht vollständig über die Gesellschafterverhältnisse bei Radio Salü informiert, insbesondere die zu Gunsten des französischen Konzerns Lagadère bestehenden Regelungen, heißt es in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung, die wiederum an bigFM beteiligt ist.
Die LMS wartet derzeit die schriftliche Urteilsbegründung ab, um dann zu entscheiden wie man weiter verfahren wird. Das Ende scheint dieses Gerichtsurteil jedenfalls noch nicht zu sein.