Die neue Amtsperiode des Verwaltungsrates von Radio Bremen beginnt am 21. Oktober 2016 mit der konstituierenden Sitzung. Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt, drei Mitglieder von den Beschäftigten der Anstalt. Das Radio Bremen-Gesetz in der Fassung vom 22. März 2016 hat die Anforderungen an die sechs vom Rundfunkrat zu wählenden Mitglieder in § 14 Absatz 1 neu geregelt.
So muss jeweils ein Mitglied des neuen Verwaltungsrates über
1. ein Wirtschaftsprüfungsexamen,
2. einen betriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss,
3. Kenntnisse im Bereich der Personalwirtschaft,
4. Kenntnisse auf dem Gebiet der digitalen Medien und der sozialen Netzwerke,
5. Kenntnisse im Bereich der Unternehmensberatung,
6. die Befähigung zum Richteramt und Erfahrungen bevorzugt auf dem Gebiet des Medienrechts,
verfügen. Zudem sollen die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder Frauen bzw. Männer sein.
Der Verwaltungsrat ist neben der Intendantin/dem Intendanten und dem Rundfunkrat eines der drei Organe von Radio Bremen. Er überwacht und berät die Intendantin oder den Intendanten und die Direktorinnen oder Direktoren in der gesamten Geschäftsführung. Er prüft den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss, bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung.
Die Bewerbungsfrist für die vom Rundfunkrat zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder beginnt am 1. Juli 2016 und endet am 20. August 2016. Bewerbungen sind schriftlich per E-Mail oder per Post zu richten an:
Per E-Mail
gremienbuero@radiobremen.de
Betreff: Bewerbung für den Verwaltungsrat
oder
per Post
Radio Bremen
Herrn Dr. Klaus Sondergeld
Vorsitzender des Rundfunkrates
c/o Gremienbüro
Stichwort: Bewerbung für den Verwaltungsrat
Diepenau 10
28195 Bremen.
Weitere Informationen zum Verwaltungsrat und zum Bewerbungsverfahren finden sich unter http://www.radiobremen.de/unternehmen