Wie die radioWOCHE bereits berichtete, sind der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) von der Bundesnetzagentur insgesamt fünf Versorgungskapazitäten im UKW-Bereich für die Stadtgebiete in Rostock (2), Schwerin (1) und Stralsund (2), die auch eine voraussichtliche hundertprozentige Stadtversorgung erreichen, in Aussicht gestellt worden. Die entsprechenden Bedarfe befinden sich noch in der Endkoordinierung und können daher hier noch nicht abschließend beschrieben werden. Um insoweit eine möglichst frühzeitige Versorgung dieser Städte zu erreichen, werden diese Versorgungsmöglichkeiten bereits jetzt ausgeschrieben. Ab Anfang des Jahres 2015 sollen bzw. können für die Dauer von 10 Jahren in den Stadtgebieten Rostock (2), Schwerin (1) und Stralsund (2) insgesamt fünf weitere private kommerzielle Hörfunkprogramme von täglich 24-Stunden Sendedauer veranstaltet und verbreitet werden.
Hierbei soll eine Versorgung entweder durch je ein lokales/regionales Hörfunkprogramm erfolgen, welches das lokale/regionale öffentliche Geschehen darstellt und in Verbindung damit den Hörern Informationen, Kultur, Bildung und Beratung vermittelt und/oder durch je ein Programm, welches eine Erweiterung der Vielfalt des Hörfunkangebots in Mecklenburg-Vorpommern darstellt.
Schriftliche Anträge auf Erteilung der Zuweisung sind bis zum 29. August 2014, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), an den
Direktor der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
in vierzehnfacher Ausfertigung einschließlich der Anlagen einzureichen.
Die Ausschreibung finden Sie hier.