www.rundfunkbeitrag.de
Die Verfassungsgerichtshöfe von Rheinland-Pfalz und Bayern haben in Urteilen letzte Woche den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Ausgestaltung für rechtmäßig erklärt. Beide Gerichte kamen zum Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag keine Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletze.
Die Klagen richteten sich im Kern dagegen, dass sich der neue Rundfunkbeitrag von Unternehmen nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeitern und Firmenfahrzeugen bemisst. Klageführer waren in Rheinland-Pfalz ein Straßenbauunternehmen, in Bayern u.a. die Drogeriemarktkette Rossmann.