Ab dem 22. Januar 2019 werden die Radioprogramme des Deutschlandfunks nicht mehr im Kabelnetz von Unitymedia zu empfangen sein, dies kündigte der Netzbetreiber diese Woche in einer Pressemitteilung an. Im Hintergrund steht der Grundsatzstreit um die Einspeiseentgelte, die die Kabelbetreiber für die Verbreitung in ihren Netzen aufrufen.
Gegenüber „Radioempfang Digital“ erklärte Unitymedia, dass der Deutschlandfunk im vergangenen Jahr den Vertrag zur Verbreitung seiner Programme im Netz der Unitymedia zum Ende des Jahres 2018 gekündigt habe. Man habe sich mit dem Deutschlandfunk nicht auf eine Anschlussvereinbarung einigen können, erklärte ein Unitymedia-Unternehmenssprecher gegenüber „InfoDigital“ ergänzend. „Wir nehmen die einseitige Ankündigung von Unitymedia zur Kenntnis, die Programme von Deutschlandradio aus seinem Kabelnetz zu entfernen. Wir bedauern diesen Schritt und prüfen derzeit das weitere Vorgehen“, teilte die Sendeanstalt via Twitter mit. Geklärt werden muss, inwieweit eine sogenannte Ausspeisung aus dem Netz rechtens ist oder ob für die Deutschlandradio-Programme möglicherweise die Must Carry-Regelung greift.
Betroffen von der Ausspeisung sind Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.