Der Rechtsstreit um die Vergabe des zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex geht vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit der nun auf den Weg gebrachten Sprungrevision wird die Berufungsinstanz übersprungen und das Verfahren landet direkt beim letztinstanzlichen Gericht. Dieses wird nun auf Basis der Tatsachenfeststellung der vorangegangenen Instanz die strittigen Rechtsfragen klären. Dazu zählt zentral die Frage, ob nach dem Rundfunkstaatsvertrag Teileinigungen von Bewerbern zulässig sind oder ob sich im Rahmen des sogenannten Verständigungsverfahren alle Bewerber zusammenfinden müssen. „Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) hat die SLM fristgemäß Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt“, erklärte eine Sprecherin der sächsischen Medienanstalt gegenüber dem Branchendienst Dehnmedia.
Die GVK hatte 2017 Antenne Deutschland – ein Konsortium aus dem Sendernetzbetreiber Media Broadcast und dem bayerischen Absolut Radio – als Plattformbetreiber für den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex ausgewählt. Gegen diese Entscheidung war u.a. der unterlegene Mitbewerber DABP GmbH, eine Gesellschaft von Steffen Göpel, rechtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte im Mai 2019 diesen Zuweisungsbescheid vom November 2017 aufgehoben und “durchgreifende Verfahrensfehler” beim Zuweisungsverfahren bemängelt. Der im Rahmen des Verständigungsverfahrens entstandene Zusammenschluss von Absolut Radio und Media Broadcast hätte – so die Sicht des Verwaltungsgerichts – als neue Bewerberin angesehen werden müssen.