Auch die Schweizer Medien leiden aufgrund der Corona-Krise unter sinkenden Werbeeinnahmen. Das Parlament in Bern hat deshalb in einer außerordentlichen Sitzung am 20. Mai finanzielle Soforthilfen im Umfang von 57,5 Millionen Franken beschlossen.
Die privaten Radio- und Fernsehveranstalter erhalten 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe. Hierzu werden außerordentliche, einmalige Beiträge zugesprochen: Kommerzielle Lokalradios mit einer UKW-Funkkonzession, die in einem der vom Schweizer Bundesrat definierten Versorgungsgebiete tätig sind, erhalten je 487.128 Franken. Je 145.132 Franken sind für Veranstalter nicht-kommerzieller Lokalradios vorgesehen.
Auch die Fernsehveranstalter und die Nachrichtenagentur Keystone-SDA werden unterstützt. Für den Print-Sektor baut die Schweiz befristet die bereits bestehende indirekte Presseförderung aus. Die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ab dem 1. Juni 2020 für sechs Monate im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zudem beteiligt sich der Bund ab dem 1. Juni 2020 vorübergehend an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40.000 Exemplaren pro Ausgabe. Die herausgebenden Verlage müssen, wollen sie in den Genuss der Förderung kommen, sich schriftlich dazu verpflichten, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden auszuschütten.