Der Medienrat der SLM sprach sich einstimmig für den bisherigen Stellvertretenden Geschäftsführer der SLM aus. Zuvor hatte die Versammlung der SLM den Personalvorschlag mit breiter Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen.
„Mit Dr. Sieglitz wissen wir die Leitung der operativen Arbeit des Hauses in den besten Händen“, betonte der Präsident des Medienrates, Prof. Dr. Markus Heinker, heute anlässlich der Vorstellung der Entscheidung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SLM. „Die komplexen Herausforderungen, vor denen wir stehen, brauchen gleichermaßen die fachliche Exzellenz und den großen Erfahrungsschatz im Bereich der Medienaufsicht und -förderung, wie Dr. Sieglitz sie aufweist.“
Der Vorsitzende der Versammlung, Dawid Statnik, stellte die Bedeutung der Position für die Unterstützung der Arbeit der Versammlung heraus. „Wir freuen uns, mit Dr. Sieglitz nicht nur einen besonders kompetenten Ansprechpartner zu haben, sondern sind darüber hinaus zuversichtlich, dass Dr. Sieglitz in besonderer Weise zur konstruktiven Kommunikation zwischen den Gremien und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beitragen wird.“
Der Entscheidung vorausgegangen war ein fachanwaltlich betreutes Auswahlverfahren mit bundesweiter Ausschreibung und ein gemeinsamer Verständigungsprozess zwischen den beiden SLM-Gremien Versammlung und Medienrat.
Die Geschäftsführer-Position war bereits kommissarisch von Dr. Sieglitz besetzt worden, nachdem der bisherige Geschäftsführer 2019 ausgeschieden war.
Der 1973 in Leipzig geborene Hardy Sieglitz studierte und promovierte an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Er legte das 1. juristische Staatsexamen in Sachsen und das 2. juristische Staatsexamen in Bayern ab. Nach Tätigkeiten als Unternehmensjurist und Rechtsanwalt arbeitet er seit 2003 für die SLM. Hier war er als Verwaltungsleiter für die interne Verwaltung und zivilrechtliche Fragestellungen verantwortlich. Er war u.a. langjähriger Datenschutzbeauftragter der SLM und begleitete verschiedene SLM-Pilotprojekte zur Digitalisierung und Weiterentwicklung der lokalen und regionalen Rundfunklandschaft in Sachsen. Seit 2015 ist er Stellvertretender Geschäftsführer der Landesmedienanstalt.
Nach der Funktionsverteilung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) führt der Geschäftsführer die laufenden Geschäfte der SLM im Auftrag des Medienrates (§ 34 Abs. 1 SächsPRG). Er muss Erfahrungen und Sachkunde in besonderer Weise im Medienbereich haben (§ 33 Abs. 2 SächsPRG) und wird vom Medienrat gewählt (§ 33 Abs. 1 SächsPRG). Die Versammlung ist bei der Besetzung der Stelle des Geschäftsführers zu hören (§ 30 Abs. 11 SächsPRG).