Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat Rolf Müller zum neuen Vorsitzenden gewählt. Müller, seit 2001 Mitglied des Rundfunkrats und seit 2009 Vorsitzender des Fernseh-Programmausschusses, vertritt den Landessportbund Hessen. Jörn Dulige, seit 1999 im hr-Rundfunkrat als Vertreter der evangelischen Kirchen und seit 2017 stellvertretender Rundfunkratsvorsitzender, wurde in dieser Funktion wiedergewählt.
Rolf Müller bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und betonte: „Die Herausforderungen, denen sich der hr und mit ihm der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit gegenübersehen, sind immens: die Belastungen durch Corona, die strukturelle Neuausrichtung durch den digitalen Wandel, die finanziellen Herausforderungen, die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Als Aufsichtsgremium haben wir in den vergangenen Jahren Veränderungsprozesse und Richtungsentscheidungen konstruktiv begleitet. Wir werden das auch weiterhin tun in der Gewissheit, dass der hr als Regionalsender unverzichtbar ist für die Menschen in Hessen und es das gemeinsame Ziel ist, den hr zukunftssicher aufzustellen. Das liegt mir persönlich und dem ganzen Gremium am Herzen.“
hr-Intendant Manfred Krupp begrüßte Rolf Müller in seiner neuen Rolle und wandte sich an den neu zusammengesetzten Rundfunkrat: „Als Vertreter der Allgemeinheit, der gesamten Gesellschaft, haben die Mitglieder des Rundfunkrats eine zentrale Funktion bei der Gestaltung des Medienwandels. Wir müssen gemäß unserem Auftrag alle Menschen in ihrer Mediennutzung erreichen, und das in Zeiten, in denen gesellschaftlicher Zusammenhalt und Konsens immer schwieriger werden – hier braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk den kritischen Dialog mit seinen Gremien. Denn wir müssen jeden Tag das große Vertrauen der Bevölkerung in unsere Arbeit von Neuem erwerben. Das gilt ganz besonders im digitalen Wandel.
Ich freue mich, die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Rundfunkrat unter dem Vorsitz von Rolf Müller und Stellvertreter Jörn Dulige fortführen zu können und bin sicher, dass wir gemeinsame Lösungen für die künftigen Herausforderungen finden.“
Die Wahl des neuen Vorsitzenden und des Stellvertreters erfolgte erstmals schriftlich, da der Rundfunkrat aufgrund der Corona-Pandemie am 29. Januar virtuell tagte. Die heutige Auswertung der Stimmabgaben erfolgte unter juristischer Aufsicht.
Neue Mitglieder und personelle Veränderungen
Der Rundfunkratsvorsitzende wurde von den Mitgliedern des neu konstituierten Gremiums gewählt. In der Zusammensetzung des Rundfunkrats gab es personelle Veränderungen. Folgende Vertreter*innen gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen wurden für die Amtszeit 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 neu entsandt:
Die Hochschulen des Landes entsandten Joybrato Mukherjee anstelle von Kira Kastell, die Katholische Kirche entsandte Beate Gilles anstelle von Joachim Valentin, die im Deutschen Beamtenbund organisierten Lehrerverbände entsandten Stefan Wesselmann anstelle von Edith Krippner-Grimme, die Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände entsandte Simone Weinmann-Mang anstelle von Volker Fasbender, der Hessische Bauernverband entsandte Miriam Dangel anstelle von Friedhelm Schneider, der Hessische Museumsverband entsandte Birgit Kümmel anstelle von Thomas Wurzel, der Hessische Industrie- und Handelskammertag entsandte Kirsten Schoder-Steinmüller anstelle von Mathias Müller, die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern entsandte Susanne Haus anstelle von Harald Brandes, der Verband freier Berufe entsandte Karin Hahne anstelle von Alfred Möhrle, die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen entsandte Yasmin Alinaghi anstelle von Angelika Kennel und die muslimischen Glaubensgemeinschaften entsandten Khola Hübsch anstelle von Selçuk Doğruer.
Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan des Hessischen Rundfunks. Er setzt sich aus Vertreter*innen der im hr-Gesetz festgelegten gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zusammen. Seine Aufgabe ist es, „die Allgemeinheit auf dem Gebiete des Rundfunks“ zu vertreten. Er wählt unter anderem den*die Intendant*in, berät ihn*sie in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung und kontrolliert, ob der Sender seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt. Der Rundfunkrat konstituiert sich alle vier Jahre neu.
Weitere Informationen zum Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, zu den Aufgaben der Ausschüsse und zu deren Mitgliedern sind nachzulesen unter www.hr-Rundfunkrat.de.