Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt hat im Rahmen seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 beschlossen, die zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für einen landesweiten, drei regionale sowie einen lokalen Multiplex im Regelbetrieb zur Nutzung für digital-terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme und Telemedien durch private Veranstalter auszuschreiben. Jeder Multiplex verfügt über 864 Capacity Units und kann bis zu 16 private Radioprogramme verbreiten.
Gegenstand der Ausschreibung ist zum einen eine landesweite DAB+-Bedeckung zur Versorgung des gesamten Freistaates Sachsen.
Darüber hinaus sollen regionale DAB+-Bedeckungen realisiert werden, die durch ihre Gebietsangrenzung eine weitere sachsenweite DAB+-Versorgung erreichen. Dabei handelt es sich:
- um ein Gebiet, das in etwa die kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen umfasst,
- um ein Gebiet, das in etwa die kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau umfasst und
- um ein Gebiet, das in etwa die kreisfreie Stadt Dresden sowie die Landkreise Bautzen, Oberlausitz, Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge umfasst.
Ein weiterer lokaler Multiplex erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Dresden und Umgebung.
„Die SLM greift mit dieser Ausschreibung die weiterhin positive Entwicklung der Haushaltsausstattung mit DAB+-Radiogeräten im Freistaat auf. Die Erhöhung der Vielfalt an privaten Hörfunkprogrammen wird den digitalen Umstieg des Rundfunks weiter voranbringen und es allen Sachsen in Stadt und Land ermöglichen, nicht nur das Lieblingsprogramm nunmehr in höherer Empfangsqualität mit digitalem Mehrwert zu hören, sondern auch mehr Programme im Hörfunk zu empfangen“, sagte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker.
Es werden Bewerbungen für 24-stündige Hörfunkprogramme in Gestalt von Voll- oder Spartenprogrammen sowie für Telemedien erwartet. Hinsichtlich der genannten regionalen Versorgung besteht die Möglichkeit, die Bewerbung auch auf zwei oder alle drei Bedeckungen abzugeben. Bei einer notwendigen Auswahl aus mehreren Bewerbungen haben zunächst jene Antragsteller Vorrang, deren Programme im Gebiet des Freistaates Sachsen am 1. Januar 2001 analog terrestrisch verbreitet wurden. Ansonsten haben jene Antragsteller Vorrang, deren Programme einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das jeweilige Verbreitungsgebiet enthalten und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lassen. Die jeweiligen Zulassungen werden für mindestens acht und zunächst höchstens zehn Jahre erteilt.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich Ende Oktober im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.