mabb startet dritte Runde des Brandenburger Lokaljournalismus-Förderprogramms

  • Montag, 6. Februar 2023
  • Pressemitteilung der mabb vom 03.02.2023

Start für eine weitere Förderrunde für lokaljournalistische Angebote in Brandenburg: Ab sofort können sich Fernseh- und Radioveranstalter sowie Veranstalter von Medienangeboten im Internet bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für eine Förderung für das laufende und kommende Jahr bewerben. Auch Anbietergemeinschaften werden gefördert. „Das Interesse an vielfältigen und innovativen lokalen Medienformaten ist groß. Mit seinen über 60 bisher angestoßenen lokaljournalistischen Angeboten ist das Brandenburger Förderprogramm deshalb eine echte Erfolgsgeschichte“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Im Rahmen der dritten Förderrunde haben wir nun die Möglichkeit, den Förderzeitraum bis Ende 2024 zu verlängern und so innovative Medienprojekte noch langfristiger zu unterstützen. Wir danken dem Land Brandenburg für die Bereitstellung der Mittel.“

Bewerbung für interessierte Anbieter ab sofort möglich
Im Rahmen des mabb-Förderprogramms können sich Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Anbietergemeinschaften bewerben, die neue bzw. noch nicht begonnene, thematisch und zeitlich abgegrenzte lokaljournalistische Projekte für einzelne Gemeinden, Bezirke oder Landkreise in Brandenburg umsetzen wollen. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

mabb bietet Fördersprechstunden und Webinar für Antragsteller an
Anträge auf Förderung können bis zum 28. Februar 2023, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Am 13. Februar 2023 um 11:30 Uhr und am 21. Februar 2023 um 14:30 Uhr bietet die mabb digitale Fördersprechstunden rund um das Förderprogramm an. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten interessierte Anbieter darüber hinaus am 7. Februar 2023 von 14 bis 17:00 Uhr in einem ausführlichen Webinar.

Über das Förderprogramm Lokaljournalismus der mabb in Brandenburg
Grundlage der Förderung lokaljournalistischer Angebote durch die mabb ist der Ende 2019 novellierte Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (Medienstaatsvertrag, MStV B-BB). Voraussetzung dafür ist, dass die Medienanstalt für diesen Zweck Landesmittel oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält. Für das kommende Förderprogramm stellt das Land Brandenburg jeweils eine Million Euro in 2023 und 2024 zur Verfügung.

Escape drücken, zum schließen