Sächsische Landesmedienanstalt lizenziert weitere vier Hörfunkprogramme für DAB+ Lokalmuxe in Chemnitz, Dresden und Leipzig

Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat in seiner gestrigen Sitzung (30.01.2024) die Vergabe von vier weiteren Hörfunkzulassungen für die DAB+ Lokalmuxe in Chemnitz, Dresden und Leipzig beschlossen. Zugelassen werden

für die DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Chemnitz
– HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden, mit dem Programm „HITRADIO RTL SACHSEN“ und dem regionalen Fensterprogramm Region Chemnitz,

für die DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Dresden
– die Fa. PRIMAL.FM, Inhaber Steven Burghardt, Dresden, mit dem Programm „PRIMAL.FM“

sowie für die DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Leipzig
– die Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover, für das Programm „RADIO BOLLERWAGEN“ und
– die Stiftung Zukunft Gewandhaus zu Leipzig Projekte gGmbH i.G., Leipzig, für das Programm „Gewandhaus-Radio“.

Der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, zeigt sich erfreut über ein stetig wachsendes DAB+-Engagement der Privatradiobranche nach dem Ausbau der landesweiten, regionalen und lokalen DAB+- Infrastruktur in Sachsen. „In den letzten Monaten sind mehr als 60 private Radio-Programme in Sachsen verfügbar geworden, die eine nie gekannte Vielfalt in die digitale Radiolandschaft gebracht haben. Mit den heutigen Zulassungsentscheidungen des Medienrates werden, neben bereits etablierten Anbietern, zwei neue Programmangebote hinzukommen, deren Entwicklung wir mit großem Interesse verfolgen werden.“

„Gewandhaus-Radio“
Die Stiftung Zukunft Gewandhaus zu Leipzig Projekte gGmbH mit Sitz in Leipzig befindet sich noch in der Gründungsphase. Bei „Gewandhaus-Radio“ soll es sich um ein 24-stündiges bundesweit ausgerichtetes Hörfunkspartenprogramm (Kultur) mit dem Schwerpunkt auf Formate und Aktivitäten des Gewandhauses Leipzig handeln. Das Wortprogramm soll aus Moderation und redaktionell-musikvermittelnden Beiträgen zu Themen der nationalen und internationalen Klassik-Szene, der Gewandhausgeschichte und des aktuellen Spielplans (z.B. Konzerteinführungen, Interviews, Tourneereportagen, Backstage-Formate und Musikvermittlung für Kinder) bestehen. Das Musikprogramm soll sich aus einem breit gefächerten Repertoire an Musikstreaming und Live-Übertragungen aus den Konzertsälen zusammensetzen. Zweck der Stiftung ist es, die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere Musik, des internationalen und nationalen kulturellen Austausches sowie die Förderung der musikalischen Bildung und Musikvermittlung für alle Alters- und Zielgruppen voranzubringen.

„PRIMAL.FM“
Steven Burghardt als Inhaber der Firma „PRIMAL.FM“ ist bisher noch nicht als Rundfunkveranstalter in Sachsen zugelassen. Bei PRIMAL.FM soll es sich um ein 24-stündiges lokal ausgerichtetes Hörfunkvollprogramm mit dem Schwerpunkt auf Themen für „junggebliebene Erwachsene“ in Dresden und Umgebung handeln. Zielgruppe sind die 14- bis 39-Jährigen. Das Musikprogramm soll eine breite Palette von aktuellen Charts bieten. Hinzu kommen Live-Übertragungen aus Clubs der Stadt. Geplant ist außerdem ein moderiertes redaktionell aufbereitetes Programm aus Informationen über Messen, Veranstaltungen und wichtigen Ereignissen aus Dresden. Ein weiterer Fokus liegt auf Gewinnspiele und interaktive Formate. Zu jeder vollen Stunde sollen zudem globale und lokale Nachrichten mit Wetter und Verkehrsmeldungen verbreitet, die zunächst von Drittanbietern bezogen und später selbst produziert werden.

„HITRADIO RTL SACHSEN“
Die HITRADIO RTL Sachsen GmbH mit Sitz in Dresden ist eine seit dem Jahr 1993 zugelassene kommerzielle Hörfunkveranstalterin. „HITRADIO RTL SACHSEN“ verbreitet ein 24-stündiges landesweites Hörfunkvollprogramm mit inhaltlichem Schwerpunkt auf die Berichterstattung (Information, Bildung und Unterhaltung) aus dem Freistaat Sachsen. Das Wortprogramm besteht aus tagaktuell begleitenden Moderationen, regionalen und nationalen Nachrichten mit Wetter- und Verkehrsinformationen. Hinzukommen redaktionelle Inhalte wie Beiträge und Kommentare und ein Musikprogramm im AC-Format, welches an die Zielgruppe der 30- bis 49-Jährigen Hörerinnen und Hörer ausgerichtet ist. Es wird wochentags stundenweise in ein lokal und regional orientiertes Wortprogramm für die Regionen Chemnitz, Dresden, Leipzig, Oberlausitz/Niederschlesien und Vogtland/ Westsachsen auseinandergeschaltet. Die aktuell erteilte Zulassung beinhaltet das regionale Fensterprogramm für die Region Chemnitz.

Die Veranstalterin verbreitet ihr Programm bereits analog-terrestrisch über sechs UKW-Frequenzen und digital-terrestrisch über DAB+ in den Verbreitungsgebieten der Kreisfreien Stadt Chemnitz mit den Landkreisen Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau, der Kreisfreien Stadt Dresden mit den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und dem Stadtgebiet Freiberg.

„RADIO BOLLERWAGEN“
Die Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG veranstaltet das Hörfunkprogramm „RADIO BOLLERWAGEN“ bereits seit 2017 auf der Grundlage einer Zulassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Seit 2023 ist die kommerzielle Hörfunkveranstalterin auch in Sachsen zugelassen und verbreitet ihr Programm via DAB+ in den Stadtgebieten Chemnitz und Dresden. Bei dem Programm „RADIO BOLLERWAGEN“ handelt es sich um ein 24-stündiges bundesweit ausgerichtetes Hörfunkspartenprogramm mit Schwerpunkt auf Party- Musik, gerichtet an die Hauptzielgruppe der 14- bis 19-Jährigen. Das Musikprogramm im XPM Format setzt sich aus Musik aus allen Bereichen, wie z.B. Schlager, Hardrock, aktuelle Hits und Electronic Dance, zusammen. Das Wortprogramm besteht aus stündlichen Nachrichten aus Deutschland und der Welt mit Wetter- und Verkehrsinformationen.

Die Zulassungen für alle vier Lizenznehmer werden zunächst für 10 Jahre erteilt. Für eine sachangemessene Empfangs- und Tonqualität einschließlich der für programmbegleitende Dienste erforderlichen Datenraten sollen je Programm zwischen 60 und 72 Capacity Units zugewiesen werden. Den Zulassungsentscheidungen des Medienrates ging eine Ausschreibung entsprechender digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten voraus. Eine Auswahlentscheidung war nicht erforderlich.

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