Niedersachsen: Neue Förderrichtlinie von Bürgerrundfunk ab 2025

Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hat in ihrer gestrigen Sitzung eine neue Richtlinie zur Förderung von Bürgerrundfunk in Niedersachsen verabschiedet. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Mit der neuen Förderrichtlinie werden u. a. das Förderungsverfahren vereinfacht und die Betriebskostenzuschüsse um 7,5 Prozent erhöht.

Mit der Erhöhung kommt die NLM dem gesetzlichen Auftrag nach, die Zuschüsse an den Bürgerrundfunk in Niedersachsen unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung von Löhnen und Verbraucherpreisen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wenn es die Finanzausstattung der NLM erlaubt.

Dr. Klaus-Jürgen Buchholz, stv. Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt: „Die neue Förderrichtlinie trägt den Preissteigerungen der letzten Jahre Rechnung. Somit sind die Bürgersender weiterhin optimal ausgestattet, ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Berichterstattung und Medienkompetenzvermittlung in Niedersachsen zu leisten.“

Die neue Förderrichtlinie Bürgerrundfunk löst die in 2001 beschlossene und zuletzt im Mai 2023 geänderte Förderrichtlinie ab. Gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) wird der Bürgerrundfunk in Niedersachsen auf Grundlage dieser Förderrichtlinie gefördert.

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