Das Abschaltdatum Ende des Jahres 2015 für das UKW-Radio wurde heute vom Deutschen Bundestag ersatzlos gestrichen. Auf dieses Detail der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verwies Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). „Wir sind den Abgeordneten dankbar, dass sie der Weiterentwicklung der Gattung Hörfunk in Deutschland eine Last genommen und zugleich den Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb gestärkt haben“, kommentiert Kovac. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass sich die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren gegenüber den Parlamentariern verpflichtet habe, in Brüssel wegen des Digitalradios vorstellig zu werden. Dort will sie im europäischen Rahmen für die rasche Verbreitung hybrider Endgeräte eintreten, die sowohl Digitalradio als auch UKW sowie andere Standards wie Webradio empfangen können.
„Das sichert die wirtschaftliche Leistungskraft des UKW-Radios und eröffnet weitere Chancen bei der Digitalisierung“, kommentiert Kovac diese Entwicklung. Die APR begrüßt, dass die Regelung im Bundesrecht damit offen ist für medienpolitische Gestaltungen der Bundesländer. Daher erwartet die APR, dass dieses Detail der TKG-Novelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat nicht streitig gestellt werden wird.
Die APR vertritt rund 280 Unternehmen des privaten Hörfunks, im Schwerpunkt lokale und regionale Anbieter.