Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern (MAMV), das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV), hat auf seiner Sitzung am 4. November 2015 in Schwerin eine Sendung des nichtkommerziellen Lokalradios Rostock (LOHRO) beanstandet.
Der Medienausschuss stellte fest, dass drei Moderatoren in der Sendung „Sternradio“ am 03.05.2015 in der Zeit von 00:00 Uhr bis 02:18 Uhr neben geschmacklosen Formulierungen auch verschiedene diskriminierende und beleidigende Äußerungen gegenüber Stadt-, Landes- und Bundespolitikern tätigten, die meist im Zusammenhang mit reinen Behauptungen standen.
LOHRO hat damit nach Auffassung des Medienausschusses gegen Paragraf 23 des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, in dem die Allgemeinen Programmgrundsätze festgelegt sind, verstoßen. Der Medienausschuss hat die Äußerungen der Moderatoren als einen Programmverstoß beanstandet und angeordnet, dass LOHRO diese Beanstandung in geeigneter Form in seinem Programm verbreiten muss.
Außerdem wird LOHRO verpflichtet, regelmäßige Schulungen für alle ehrenamtlich tätigen Redakteure und Moderatoren durchzuführen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss dem Medienausschuss über die Programmentwicklungen sowie die Durchsetzung der ergriffenen Maßnahmen berichtet werden.