Radio 21
Die NLM hat die Verwendung eines unzulässigen Sponsorhinweises im Programm von Radio 21 als Verstoß gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages gewertet.
Radio 21 hatte im März einen Sponsorhinweis für einen Kaffeehersteller ausgestrahlt, der einen direkten Kaufaufruf beinhaltete und damit nicht den Anforderungen für Sponsoring entsprach.
Der Sender hat eingeräumt, dass der Sponsorhinweis eine unzulässige fördernde Aussage enthielt.