Was darf öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Netz? Diese Frage wird nun wieder einmal am Fall der im September gestarteten BR24 Nachrichten-App neu verhandelt werden. Elf bayerische Zeitungsverlage haben am 15. Dezember beim Landgericht München I Klage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und sein mobiles Nachrichtenangebot eingereicht. Zu den klagenden Verlagshäusern gehören der Süddeutsche Verlag, der Münchner Zeitungsverlag, die Presse-Druck aus Augsburg und die Mediengruppe Oberfranken. Sie sehen einen Verstoß gegen den Runfunkstaatsvertrag, der den ARD-Landesrundfunkanstalten presseähnliche, also textbasierte Webangebote ohne direkten Sendungsbezug verbietet. Die Interessenvertretung der Verleger, der VBZV, sieht eine “ nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung“. Der BR zeigt sich überrascht und weist in einer ersten Stellungnahme die Vorwürfe zurück:
„Die gegen den Bayerischen Rundfunk eingereichte Klage liegt uns noch nicht vor. Wir werden sie eingehend prüfen. Wir sind der Ansicht, dass sich der Bayerische Rundfunk mit seiner Nachrichten-App „BR24“ auf dem Boden geltenden Rechts bewegt. Die Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages werden dabei beachtet.
Die Klage kommt insofern überraschend, als wir im Vorfeld mit den Bayerischen Zeitungsverlegern intensive Gespräche über die Einführung und inhaltliche Ausgestaltung der App geführt haben. Dabei war keine grundsätzlich ablehnende Haltung der Verleger erkennbar.
Die Nachrichten-App „BR24“ ist vom Auftrag des Bayerischen Rundfunks umfasst. Da immer mehr Menschen auch unterwegs im Netz surfen und nach aktuellen Informationen suchen, bietet die „BR24“-App die Inhalte des BR speziell für mobile Nutzer an, angepasst auf die besonderen Bedürfnisse. Dies zeigen auch die aktuellen Nutzerzahlen: Seit Einführung ist die App „BR24″ bereits 150.000 Mal heruntergeladen worden.“ (Quelle: BR-Stellungnahme von Prof. Dr. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks, vom 16. Dezember 2015)
Jetzt müssen die Gerichte entscheiden.