Momentan wartet der Radiomarkt im Fall der UKW-Antennen auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur, ob sie regulierend eingreifen wird oder ob Einigungsgespräche zwischen den beteiligten Akteuren doch noch zu einer Lösung führen. Auch der Verkauf der UKW-Sender des privaten Rundfunks in Bayern von der Media Broadcast an die Medienanstalts-Tochter BMT verzögert sich deshalb. Die Verträge liegen zwar unterschriftsreif vor, wie aus dem dem Bericht des BLM-Präsidenten zur 9. Sitzung des Medienrats am 17. Mai 2018 hervorgeht. Das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeleitete Regulierungsverfahren berge nun aber wirtschaftliche Risiken, die auch die BMT betreffen könnten. Daher habe man sich entschieden, mit der Vertragsunterzeichnung abzuwarten, bis von der BNetzA belastbare Informationen und Daten zum Umfang der Regulierung vorliegen, heißt es dort weiter. Ziel bleibe es, den UKW-Sendernetzbetrieb im Freistaat durch die BMT für alle bayerischen Anbieter auch ab 1. Juli sicherzustellen.
Antennen-Steit beschäftigt Magdeburger Gericht
Nach Rheinland-Pfalz beschäftigt sich nun auch in Sachsen-Anhalt mittlerweile ein Gericht mit der Antennen-Problematik. Der Sendenetzbetreiber Uplink hat ein Eilverfahren vor dem Landgericht Magdeburg gegen den Antennenkäufer Baum Broadcast angestrengt, das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“. Es geht um den Preis für die Antennenmitbenutzung für Frequenzen des Deutschlandradios an den Standorten Dequede und Wittenberg.
„Radio ist nicht ein beliebiges Wirtschaftsgut. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Radio- bzw. UKW-Empfang ist auch für die Medienvielfalt und den Meinungspluralismus unbedingt notwendig. Deshalb appelliert der Beirat auch ausdrücklich an alle Akteure auf den UKW-Märkten, sich ihrer jeweiligen besonderen Verantwortung für den Rundfunk zu stellen. Sollten die Marktakteure nicht zu einvernehmlichen Lösungen kommen, muss die Regulierung und ggf. auch das Bundeskartellamt eingreifen. Unabhängig davon regt der Beirat an zu prüfen, ob mit gesetzlichen Maßnahmen ein Weiterbetrieb der UKW-Antennen gewährleistet werden kann. Der Beirat stellt zudem fest, dass die Ziele der flächendeckenden Rundfunkversorgung, der Wettbewerbsförderung sowie des Verbraucherschutzes nicht nur im Hinblick auf die aktuell noch wichtige UKW-Verbreitung sondern perspektivisch auch für den digitalen Rundfunk in vollem Umfang gewahrt und unterstützt werden müssen.“ (Auszug aus dem Beschluss des Beirats vom 14. Mai 2018)
Das NDR-Medienmagazin Zapp hat sich in seiner vergangenen Ausgabe mit dem Antennen-Streit beschäftigt und dafür auch Stellungnahmen der größeren Antennenkäufer eingeholt und online veröffentlicht. In diesen Antwortschreiben äußern einige der Antennenkäufer gegenüber dem NDR, dass eine Regulierung auf der Basis der früher gültigen Preise zur Folge haben könnte, dass sie sich aus dem Markt zurückziehen müssten. Erste Investoren haben demnach gegenüber der NDR-Sendung auch angekündigt, dass im Falle einer neuerlichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur gerichtliche Auseinandersetzungen „unvermeidlich“ wären.