Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 die Ausschreibung der neuen UKW-Hörfunkfrequenz 91,7 MHz in Frankfurt (Oder) beschlossen. „Diese Frequenz wurde bisher noch nicht dauerhaft betrieben“, so Martin Gorholt, Vorsitzender des Medienrats. „Sie ist eine Chance, die Radiovielfalt in Frankfurt (Oder) auszubauen.“ Möglicherweise sieht der Anbieter pure fm hier eine neue Chance wieder eine UKW-Frequenz in Frankfurt/Oder zu erlangen. Denkbar sind aber auch einige andere Anbieter, die gerne ihr Sendegebiet ausweiten würden, oder gar neue Anbieter wie das Frankfurter Kabelradio Slubfurt.
Darüber hinaus hat der Medienrat entschieden, mindestens zwei DAB+-Programmplätze in Berlin auszuschreiben. Auf Kanal 7B stehen zwei DAB+-Übertragungskapazitäten für Hörfunkprogramme zur Verfügung. Es handelt sich um die Programmplätze von Pure FM und TOP 100 STATION . TOP 100 erklärte dazu gegenüber der radioWOCHE: „TOP 100 STATION startete vor 12 Jahren als eines der ersten professionellen Radioprogramme, die ausschliesslich über das Internet empfangen werden konnten. Inzwischen haben wir uns als Webradio etabliert und die Marke sehr gut im Markt positioniert. Die Verbreitung über DAB+ sahen wir als zusätzliche Möglichkeit in unserem Heimatmarkt in Berlin neue Hörer zu erreichen. Prinzipiell sehen wir DAB+ eher als Brücken-Technologie bis zu einer rein IP-basierten Verbreitung von sämtlichen Audio-Inhalten. Eine Monetarisierung der DAB+-Reichweiten ist leider im Moment noch nicht kostendeckend möglich. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Verbreitung von TOP 100 STATION über DAB+ in Berlin einzustellen“, so Geschäftsführer Frank Landes.
Sollten Antragsteller, die derzeit eine Kapazität auf dem DAB+ Kanal 12 D (Berlin und Brandenburg) nutzen, den Zuschlag für eine der Kapazitäten auf Kanal 7 B erhalten, erweitert sich die aktuelle Ausschreibung der mabb um die auf Kanal 12 D freiwerdenden Kapazitäten.
Der Medienrat hat die Ausschreibung der Frequenzen und Kapazitäten auf Grundlage von § 21 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (MStV) beschlossen. Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV.
Hinweis: In einer früheren Version war zunächst davon die Rede, dass neben dem Sendeplatz von Top 100 Station auch der von nice genutzte Sendeplatz ausgeschrieben wäre. Dies ist nach Auskunft der Medienanstalt Berlin/Brandenburg nicht der Fall.