Der Bayerische Rundfunk sieht in der Entscheidung des Düsseldorfer Landtags, die Werbezeit in den WDR-Hörfunkprogrammen von derzeit 90 Minuten täglich schrittweise auf maximal 60 Minuten zu reduzieren, eine nachhaltige Schwächung nicht nur des öffentlich-rechtlichen, sondern des gesamten Radiomarktes.
Ersten Berechnungen zufolge ist für die ARD davon auszugehen, dass durch den Ausstieg der „wdr mediagroup“ aus den nationalen Radiokombis erhebliche Umsatzeinbußen entstehen. Allein die BR-Vermarktungstochter „BRmedia“ rechnet bei einer Reduzierung der WDR-Hörfunkwerbung in den Jahren 2017 bis 2020 mit einem Rückgang ihrer eigenen Werbeerlöse in zweistelliger Millionenhöhe.
BR-Hörfunkdirektor Martin Wagner: „Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen löst durch die Änderung des WDR-Gesetzes letztendlich den Solidarpakt zur gemeinsamen Rundfunkfinanzierung und zur Beitragsstabilität zwischen den Bundesländern auf. Wenn Werbeeinnahmen gekürzt werden, muss über höhere Rundfunkbeiträge ein Ausgleich hergestellt werden. Der BR erwartet deshalb, dass diese Ausfälle im Rahmen des 20. KEF-Berichts berücksichtigt werden.“
Schon heute ist der Bayerische Rundfunk zu einem strikten Konsolidierungskurs gezwungen. Angesichts der seit 2009 eingefrorenen Etats und des von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auferlegten Spardrucks hat der BR, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Sender, bei steigenden Aufwendungen und immer höheren Qualitätsansprüchen des Publikums immer weniger Geld zur Verfügung.
Eine Einschränkung oder Streichung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk würde die Leistungsfähigkeit des Werbeträgers Radio komplett in Frage stellen.
Würde die Werbung zum Beispiel in den BR-Radioprogrammen mit ihren Reichweiten und spezifischen Zielgruppen beschränkt, könnte die werbende Wirtschaft ihre Zielgruppen nur noch sehr eingeschränkt erreichen. Die frei werdenden Werbeetats würden somit auch nicht zu den Privaten fließen, sondern in andere Medien, vor allem in Richtung Online- und Außenwerbung.
Die vermeintliche Option der Werbevermarkter, aufgrund geringerer Werbeflächen höhere Werbepreise verlangen zu können und somit den Werbeausfall zumindest teilweise zu kompensieren, ist nach Einschätzung des BR nicht umzusetzen. Das Medium Radio befindet sich mit anderen Mediengattungen im direkten Wettbewerb um Werbeetats. Mediaagenturen und Werbekunden buchen Werbung nach Reichweite und dem erreichten Publikum. Bei einem Anstieg dieses Preises würde Radio als Werbemedium massiv beschädigt.