An diesem Donnerstag (26. Juni) befasst sich der Medienausschuss des Landtags mit einem „Relikt“ der NRW-Medienpolitik. Hinter den Kulissen wird dem Vernehmen nach zwischen SPD und Grünen immer noch um den so genannten Bürgerfunk gerungen. Die privaten NRW-Lokalsender sind seit ihrer Gründung verpflichtet, von Bürgern selbst produzierte Beiträge zu gesetzlich vorgegebenen Zeiten ausstrahlen – derzeit wochentags ab 21 Uhr.
Die Landesregierung will an den Sendezeiten auch nichts ändern. Der Gesetzentwurf von SPD-Medien-Staatssekretär Eumann sieht als Neuerung aber eine Onlineplattform für Bürgermedien vor. Außerdem will die Staatskanzlei neben dem TV-Projekt „nrwision“ an der Uni Dortmund auch für den Radiobereich einen Lehr- und Lernsender aufbauen.
Der Vorstand des Vereins der Chefredakteure im NRW-Lokalfunk (VdC) begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf. „Außerdem würden wir uns wünschen, dass Radioprojekte in Schulen noch stärker vom Land gefördert werden.“ Die Lokalsender begleiten diese Projekte und sehen darin einen guten Beitrag zur Förderung der Medienkompetenz bei Jugendlichen.
Einigen Vertretern des Bürgerfunks geht das aber nicht weit genug. Sie fordern, dass ihre Sendungen künftig schon ab 18 Uhr bei den Lokalsendern ausgestrahlt werden sollen. Unterstützung erhalten sie dabei aus Reihen der Grünen. Der Verein der Chefredakteure und auch der Deutsche Journalistenverband lehnen dies jedoch ab. Der VdC-Vorstand bedauert, dass „alte Konflikte ohne Not neu geschürt werden“. Die derzeitige Regelung habe sich aus Sicht der Sender absolut bewährt. „Musik und Themen der Bürgerbeiträge sind teilweise sehr speziell. Aber wenn sie gut gemacht sind, finden diese Sendungen ihr Publikum unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstrahlung.“
Eine Vorverlegung des Bürgerfunks hätte für die Lokalstationen weitreichende Konsequenzen. „Viele Sender müssten ihre aktuellen Lokalnachrichten in den Abendstunden eindampfen und könnten auch keine Werbung in dieser Zeit mehr verkaufen.“ Lokale Medien hätten ohnehin genug zu kämpfen. „Da fänden wir es schon sehr bedenklich, wenn eine Reduzierung professioneller journalistischer Angebote jetzt auch noch gesetzlich verordnet wird.“ Der VdC-Vorstand hofft deshalb, dass die Bürgerfunk-Zeiten nicht angetastet werden. „Im Koalitionsvertrag steht, dass man die Bürgermedien allgemein stärken, aber auch den Lokalfunk sichern will. Der Gesetzentwurf ermöglicht beides ohne Abstriche“. Die Novelle des Landesmediengesetzes soll nächste Woche im Landtag verabschiedet werden.