Auf die im Oktober 2021 von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) initiierte Ausschreibung bewerben sich für die landesweite DAB+-Bedeckung zur digitalen Rundfunkversorgung des gesamten Freistaates Sachsen 9 private Hörfunkveranstalter mit insgesamt 9 Programmen.
Für die drei regionalen DAB+-Bedeckungen gingen Bewerbungen privater Hörfunkveranstalter
- für das Verbreitungsgebiet der kreisfreien Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipzig und Nordsachsen mit 14 Hörfunkprogrammen,
- für das Verbreitungsgebiet der kreisfreien Stadt Chemnitz mit den Landkreisen Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau mit 15 Hörfunkprogrammen,
- und für das Verbreitungsgebiet der kreisfreien Stadt Dresden sowie der Landkreise Bautzen, Oberlausitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ebenfalls mit 15 Hörfunkprogrammen,
zum Bewerbungsschluss am 2. Dezember 2021 bei der SLM ein.
Für die lokalen DAB+-Übertragungskapazitäten zur Versorgung des Stadtgebietes Dresden bekunden 8 private Hörfunkveranstalter mit insgesamt 8 Hörfunkprogrammen ihr Interesse.
Insgesamt beteiligen sich 33 kommerzielle und vier nichtkommerzielle Veranstalter an der Ausschreibung. Es bestand die Möglichkeit, sich auf mehrere Bedeckungen gleichzeitig zu bewerben.
„Wir freuen uns über das gute Ergebnis der Ausschreibung. Die hohe Veranstalterzahl verspricht einen deutlichen Zuwachs an Angebotsvielfalt von privaten Rundfunkprogrammen in Sachsen. Außerdem können wir bereits in der Startphase eine Vollauslastung für die regionalen DAB-Multiplexe erreichen. Besonders erfreulich ist die Beteiligung fast aller bereits über UKW in Sachsen zugelassenen kommerziellen und nichtkommerziellen Radioveranstalter“, sagte der Präsident des Medienrates Prof. Dr. Markus Heinker. „Die SLM wird sich jetzt zügig mit dem anstehenden Lizenzierungsprozess befassen, kündigte Heinker am Rande der Medienratssitzung am 13. Dezember 2021 an.
Jede der genannten Bedeckungen verfügt über 864 Capacity Units. Um eine Empfangs- und Tonqualität einschließlich der für programmbegleitende Dienste erforderlichen Datenraten entsprechend der bereits on air befindlichen Programme zu gewährleisten, sollen je Programm in der Regel 60 oder 66 Capacity Units zugewiesen werden. Im Fall einer Auswahlentscheidung sind zunächst jene Antragsteller zu berücksichtigen, deren Programme im Gebiet des Freistaates Sachsen am 01.01.2001 analog terrestrisch verbreitet wurden. Ansonsten haben jene Antragsteller Vorrang, deren Programme einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das jeweilige Verbreitungsgebiet enthalten und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lassen. Die jeweiligen Zulassungen werden für mindestens acht und zunächst höchstens zehn Jahre erteilt.