FluxFM wird anlässlich des Reeperbahn Festivals in Hamburg auf UKW zu hören sein. Ab dem 14. September sendet das Programm zehn Tage lang als Eventradio auf UKW-Frequenz 104,0 MHz, der sogenannten City-Frequenz von Radio Hamburg.
Diese stellt Radio Hamburg im Rahmen einer Kooperation zur Verfügung. Angekündigt ist ein journalistisches Vollprogramm mit handverlesener Musik und allen relevanten Inhalten rund um die Themen Musik, Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesellschaft, Politik und Digitales. FluxFM wird zudem in seinen neuen Hamburger Studios die Macher des Reeperbahn Festivals begrüßen, die berichten, wie ein solches Event in Pandemiezeiten – analog und digital – funktionieren kann.
Eigentlich sollte FluxFM zum jetzigen Zeitpunkt bereits dauerhaft in Hamburg auf UKW senden. Im November 2019 hatte der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) im Zuge einer turnusgemäßen Neuausschreibung die Entscheidung getroffen, die bisher von ENERGY Hamburg in der Hansestadt genutzten UKW-Frequenzen ab August 2020 dem Berliner Radiosender zuzuweisen.
Gegen diese Entscheidung war ENERGY Hamburg vor Gericht gezogen. Am 14. Mai hatte das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg im Eilverfahren angeordnet, dass der Hamburger ENERGY-Ableger über den 31. Juli hinaus auf seinen bisherigen UKW-Frequenzen weitersenden darf. Mit der Entscheidung vom 21. Juli 2020 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg die Beschwerde der MA HSH gegen diesen Beschluss des VG Hamburg zurückgewiesen. ENERGY Hamburg kann also vorläufig – bis zur Entscheidung im nun angestrengten Hauptsacheverfahren – weiter auf UKW in Hamburg senden.
“Auch nach Ansicht des OVG Hamburg habe FluxFM keinen berücksichtigungsfähigen Antrag gestellt und hätte damit nicht in das Auswahlverfahren der MA HSH einbezogen werden dürfen. Dies stützt das Gericht allein darauf, dass sich der von FluxFM mit der Antragstellung eingereichte Finanzplan nicht auf die nach der Ausschreibung geforderten fünf Jahre ab Zuweisungsbeginn, sondern nur auf drei Jahre bezogen habe. Die MA HSH hatte den Antrag von FluxFM hingegen als berücksichtigungsfähig angesehen. Die Vorgaben zum Finanzplan seien nicht als Ausschlusskriterien für das Zuweisungsverfahren formuliert worden”, hieß es Ende Juli in der Pressemitteilung der Medienanstalt zu den Gründen für die Entscheidung der Verwaltungsrichter.