Schon zum 1. April 2017 erhöhen sich die Gebühren für Radio und Fernsehen in Österreich um monatlich 1,05 Eure. In Summe ergibt sich ein monatliches Programmentgelt für Radio und Fernsehen von dann EUR 17,21 netto. Die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts für Fernsehen und Radio um rund 6,5 Prozent erfüllt die diesbezüglichen Bestimmungen und Voraussetzungen des ORF-Gesetzes. Zu diesem Ergebnis kommt die Medienbehörde KommAustria nach dreimonatiger Prüfung der dazu am 16. Dezember 2016 vom ORF vorgelegten, umfangreichen Unterlagen und Berechnungen. Damit wird die Anhebung zum 1. April 2017 wirksam.
Wesentliche Grundlage für die Neufestsetzung ist eine vom ORF berechnete Finanzvorschau und der sich daraus ergebende Finanzbedarf für die Jahre 2017 bis 2021. Die KommAustria hatte im Kern zu prüfen, ob dieser Finanzplan gemäß § 31 ORF-Gesetz auf eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre plausibel erscheinen.