Das Verwaltungsgericht Leipzig hat sich am Mittwoch wieder mit der Vergabe des 2. DAB+-Bundesmux befasst und nach mehrstündiger Verhandlung die Sächsische Landesmedienanstalt dazu verpflichtet, das Zuweisungsverfahren wegen „durchgreifender Verfahrensfehler“ erneut durchzuführen
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten hatte 2017 Antenne Deutschland – ein Konsortium aus dem Sendernetzbetreiber Media Broadcast und dem bayerischen Absolut Radio – als Plattformbetreiber für den 2. bundesweiten DAB+-Multiplex ausgewählt. Gegen diese Entscheidung war u.a. der unterlegene Mitbewerber DABP GmbH, eine Gesellschaft von Steffen Göpel, rechtlich vorgegangen. Das Leipziger Gericht hat nun diesen Zuweisungsbescheid vom November 2017 aufgehoben.
Das Gericht stößt sich am durchgeführten Verständigungsverfahren. Der im Rahmen dieses Verfahrens entstandene Zusammenschluss von Absolut Radio und Media Broadcast hätte – so die Sicht des Gerichts – als neue Bewerberin angesehen werden müssen. Teileinigungen von Bewerbern, die zu einem Hinausdrängen von Mitbewerbern führen könnten, seien nicht statthaft, schreibt das Gericht. Das Verständigungsverfahren nach § 51 a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags „ziele auf eine Verständigung sämtlicher Antragsteller ab. Eine Verständigung könne nur zum Tragen kommen, wenn sich sämtliche Bewerber auf eine einvernehmliche Lösung verständigten, die die Konkurrenzsituation im Ergebnis entfallen lasse.“
„Aus dem Verständigungsverfahren hervorgegangene Kooperationen einzelner Bewerber unter Anpassung und Änderung ihrer Bewerbungskonzepte – wie vorliegend bei der Beigeladenen (Antenne Deutschland, Anm. d. Red.) zu beobachten – hätten deshalb außer Betracht zu bleiben“, heißt es weiter.
Gegen das Urteil ist eine Revision beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht und eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Antenne Deutschland wolle trotz allem am Sendestart im Herbst festhalten, das berichtet die „Leipziger Volkszeitung“.
DABP-Geschäftsführer Dr. René Laier sagte im Nachgang der Verhandlungen am Verwaltungsgericht Leipzig: „Das Urteil hebt die grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG auf. Ich erwarte von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM), dass nun schnellstmöglich eine in jeder Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt.“