Kandidatinnen für die Wahl der rbb-Intendantin stehen fest

  • Montag, 5. Juni 2023
  • Pressemitteilung des rbb

Am 16. Juni 2023 wählt der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg eine neue Intendantin. Eine Findungskommission bestehend aus den Vorsitzenden des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates, des Haushalts- und Finanzausschusses, des Programmausschusses, sowie je einer Vertreterin des Personalrates und der Freien Mitarbeitenden im rbb, hatte im Vorfeld aus 50 eingegangenen Bewerbungen in einem mehrstufigen Verfahren drei Bewerberinnen ausgewählt, die sich dem Rundfunkrat nun zur Wahl stellen. Bis zum 30. April konnten sich alle Interessierten auf die ausgeschriebene Stelle bewerben. Die drei Kandidatinnen sind: Dr. Heide Baumann, Ulrike Demmer und Juliane Leopold.

Ulrike Demmer (50) ist in Solingen geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin und arbeitete u.a. für das ZDF, den Spiegel und radioeins vom rbb. Von 2016 bis 2021 war sie stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung.

Dr. Heide Baumann (50) stammt aus Säckingen, studierte an der TU Berlin (MA, Diplom-Medienberater) und an der Universty of Cambridge (PhD, Doctor of Philosophy). Sie arbeitete u. a. für Microsoft Deutschland als Chief Transformation Officer. Zuletzt war sie Mitglied der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland.

Juliane Leopold (40), ist in Halle (Saale) geboren, studierte in Berlin Publizistik und Kommunikationswissenschaften und arbeitete u.a. für die Neue Zürcher Zeitung und Die Zeit. Seit 2019 ist sie Chefredakteurin Digitales von ARD-aktuell.

Oliver Bürgel, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates und der Wahl- und Findungskommission sagte zur Auswahl der Kandidatinnen: „Es gab ein klares, demokratisches und transparentes Verfahren, das durch die Einbeziehung von Personalrat und Freienvertretung von Beginn an eine unmittelbare Beteiligung der Beschäftigten garantierte. Wir haben in der Findungskommission die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und diskutiert. Grundlage waren dabei die in der Stellenausschreibung genannten Qualifikationen und Kriterien. Zu diesen Kriterien gehörten u. a. Budgetverantwortung, Führungsverantwortung, Brandenburg/Berlin-Bezug, Vision über die Zukunft des rbb und Wissen um Veränderungsprozesse. Nun können wir dem Rundfunkrat drei hochqualifizierte Bewerberinnen präsentieren, die einen sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergrund haben und damit auch jeweils sehr unterschiedliche Impulse für den rbb setzen können.“

Am kommenden Donnerstag (8. Juni) präsentieren sich die ausgewählten Bewerberinnen dem Rundfunkrat in Berlin. Am 12. Juni erhalten sie die Möglichkeit, sich der Belegschaft des rbb in einer internen Versammlung vorzustellen. Die Wahl findet am Freitag, dem 16. Juni in Potsdam statt.

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Stellungnahme der Personalvertreterinnen (Personalrat, Freienvertretung): Die Findungskommission stellt dem Rundfunkrat nicht alle geeigneten Kandidat:innen vor

Anders als in der Pressemitteilung vom 5.6.23 dargestellt, war die Auswahl von drei Kandidatinnen keineswegs einvernehmlich.

Der Rundfunkrat hat die Findungskommission eingesetzt, um die am besten geeignete Person für die höchste Leitungsfunktion im rbb zu finden. Zudem äußerte der Rundfunkrat den Wunsch, diese Führungskraft aus mehreren geeigneten Bewerber:innenaussuchen zu dürfen.

Die Transparenz des Verfahrens endete vor wenigen Tagen als der Vorsitzende des Verwaltungsrats plötzlich eine absolute Gehaltsobergrenze als Ausschlusskriterium vorgab. Ein Thema, das bis dahin im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren keine Rolle spielte und zu dem es im Verwaltungsrat bis heute keinen Beschluss gibt.

Konsequenz dieser eigenmächtigen Vorgabe: der – unserer Meinung nach – qualifizierteste Bewerber verschwand von der Kandidatenliste, da er die Bedingungen nicht akzeptierte. Er erscheint Teilen des Gremiums als „zu teuer“. Seine Qualifikation als profilierter Programm-Macher und Manager spielt dabei leider keine Rolle.

Damit werden dem Rundfunkrat entgegen des ausdrücklichen Votums der Personalvertreterinnen in der Findungskommission nun nicht ALLE geeigneten Bewerber:innen vorgestellt.

Ganz klar gehört die Bezahlung von Spitzenpositionen im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk auf den Prüfstand. Der Prozess ist im rbb angestoßen worden und muss in den nächsten Jahren konsequent weitergeführt werden.

Es ist jedoch weder Aufgabe noch Auftrag der Findungskommission, über die Höhe der Vergütung der obersten Führungskraft im rbb zu entscheiden. Der Rundfunkrat wählt die Intendantin oder den Intendanten. Aufgabe des Verwaltungsrats ist es, anschließend den entsprechenden Vertrag zu verhandeln. Die jetzt von Teilen der Findungskommission gefällte Entscheidung entspricht nicht den Regularien. Dem Rundfunkrat wird das Heft des Handelns aus der Hand genommen.

Die Aufgabe der Findungskommission ist es, Kandidat:innen zu benennen, die in der Lage sind, den rbb aus der – nicht nur finanziellen – Krise herauszuführen, dabei die Belegschaft mitzunehmen und neue, zukunftsträchtige Programmvisionen zu entwickeln.

Wir missbilligen das gewählte Vorgehen ausdrücklich und fordern weiterhin, dass der aus den beschriebenen Gründen ausgeschiedene Kandidat sich dem Rundfunkrat vorstellen kann.

Quelle: Stellungnahme vom 06.06.2023 von Sabine Jauer, für den Personalrat, und
Dagmar Bednarek, für die Freienvertretung.

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