38 Lokalradio- und Regionalfernsehkonzessionen werden bis Ende April 2023 ausgeschrieben. Wer den Zuschlag erhält, wird ab dem 1. Januar 2025 einen regionalen Service public Auftrag erfüllen und dafür Geld aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) führt das Verfahren und hat die Ausschreibungsunterlagen am 30. Januar 2023 publiziert.
Der Bundesrat hat am 16. September 2022 die Versorgungsgebiete für den regionalen Service public definiert. Die betroffenen Kreise konnten zuvor in einer Vernehmlassung Stellung nehmen.
Die heutigen Versorgungsgebiete für konzessionierte Lokalradios mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil in Berg- und Randregionen bleiben grösstenteils unverändert. Eine Umgestaltung erfahren die Gebiete in den Regionen Arc jurassien, Berner Jura und Biel/Bienne. Die bisherigen Versorgungsgebiete Arc jurassien sowie Biel/Bienne werden umstrukturiert: Die Kantone Neuenburg und Jura sind neu je eigenständige Versorgungsgebiete. Im Gebiet Biel/Bienne – Berner Jura soll künftig ein französischsprachiges Programm konzessioniert werden, im Gebiet Biel/Bienne – Seeland ein deutschsprachiges. Neu erhält die Zentralschweiz ein Versorgungsgebiet für ein Bergradio mit Abgabenanteil. Die heutigen neun Versorgungsgebiete für komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios bleiben erhalten. Sie werden räumlich nur minimal angepasst. Ein zehntes Gebiet kommt in Lugano dazu.
Ausgeschrieben werden Konzessionen für 15 kommerzielle Lokalradios, 10 komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios sowie 13 Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil. Diese 38 Veranstalterkonzessionen werden im Rahmen eines Kriterienwettbewerbs erteilt. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird sie per Anfang 2025 für 10 Jahre in Kraft setzen. Die bestehenden Konzessionen laufen Ende 2024 aus.
Die Veranstalterkonzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen umfassen einen verbindlichen Leistungsauftrag. Als Gegenleistung erhalten die Sender in ihrem Versorgungsgebiet ein Anrecht auf Verbreitung ihrer Programme über DAB+ (Radio) bzw. über Leitungen (Fernsehen). Zudem bekommen sie einen Anteil aus der Abgabe für Radio und Fernsehen. Insgesamt stehen im Jahr 2025 voraussichtlich rund 86 Millionen Franken zur Verfügung.
Alle übrigen Sender, die Programme in der Schweiz ohne Leistungsauftrag verbreiten, müssen sich einzig beim BAKOM anmelden, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.
Bewerbungsverfahren und Zeitplan
Interessierte reichen ihre Bewerbungen via eGovernment Portal des UVEK ab Mitte März 2023 bis spätestens am 30. April 2023 ein. Dann wird das BAKOM die Dossiers auf seiner Webseite publizieren und bei interessierten Kreisen eine Anhörung durchführen.
Anhand der Bewerbungsunterlagen und der Stellungnahmen aus der Anhörung wird das UVEK voraussichtlich im vierten Quartal 2023 die Konzessionen erteilen. Gegen die Entscheide kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die neuen Konzessionen treten per 1.1.2025 in Kraft und sind zehn Jahre gültig.