Auf Antrag eines Marktteilnehmers hatte die KommAustria am 10. April 2014 die Hörfunk-Übertragungskapazität „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 99,5 MHz“ ausgeschrieben. Mit Ablauf der Bewerbungsfrist am 23. Juni 2014 sind vier Anträge bei der KommAustria eingelangt.
Zwei der Anträge zielen jeweils auf Zulassungen zur Veranstaltung von Hörfunkprogrammen ab, die am Wiener Radiomarkt neu eingeführt werden sollen. Die zwei weiteren Anträge wurden dagegen von Hörfunkveranstaltern eingebracht, die bereits über UKW-Hörfunkzulassungen in Wien verfügen und die um Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zu ihren bestehenden Versorgungsgebieten ersuchen.
Die beiden Antragsteller, die auf der Übertragungskapazität ein neues Hörfunkprogramm im Wiener Markt etablieren wollen, müssen gemäß § 12 Abs. 6 Privatradiogesetz insbesondere darlegen, dass trotz der technischen Reichweite von nur 70.000 Einwohnern und unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation am Wiener Radiomarkt dennoch eine auf Dauer finanzierbare Programmveranstaltung möglich erscheint.
Die bisher kleinste, in Wien ausgeschriebene Übertragungskapazität verfügt immerhin noch über eine technische Reichweite von 725.000 Einwohnern und wurde von der KommAustria am 28. Juni 2013 an den Veranstalter eines Kinderradios vergeben.
Die Medienbehörde KommAustria wird bis Jahresende 2014 über die Anträge entscheiden.