Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) einen Verstoß der MEGA Radio GmbH im Hamburger DAB+ Programm MEGA Radio gegen den Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein (MStV HSH) und den Medienstaatsvertrag (MStV) festgestellt und förmlich beanstandet: Im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung der MA HSH war eine von SNA-Radio zugelieferte Nachrichtenmeldung über „Nebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen“ aufgefallen.
Eine Prüfung der MA HSH ergab, dass in der Meldung für das Verständnis des Nachrichteninhalts ent-
scheidende Informationen fehlten. Nach Auffassung des MA HSH-Medienrats steht die Nachrichtenmeldung daher im Widerspruch zu den journalistischen Grundsätzen und stellt einen Verstoß gegen § 6 MStV HSH in Verbindung mit § 6 Abs. 1 MStV dar. Die Veranstalterin hat den Verstoß vollumfänglich eingeräumt.
MA HSH