Mag. Michael Ogris tritt nach Ablauf der ersten, sechsjährigen Funktionsperiode seine zweite Amtszeit als Vorsitzender der unabhängigen und weisungsfreien Medienbehörde KommAustria an. Stellvertretende Vorsitzende ist nun Dr.in Susanne Lackner, die bisher schon seit Oktober 2010 Mitglied des fünfköpfigen Kollegiums war und in ihrer neuen Funktion auf Dr. Florian Philapitsch folgt. Dr.in Martina Hohensinn und Mag. Michael Truppe wurden als KommAustria-Mitglieder bestätigt. Neu im Team ist Dr.in Katharina Urbanek, die bisher als stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zahlreiche Verfahren der KommAustria maßgeblich begleitete. Der Fachbereich Medien der RTR dient der Behörde als Geschäftsapparat.
Gemäß Gesetz hatte die Bundesregierung nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren den Vorschlag für die fünf Mitglieder im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates dem Bundespräsidenten zur Bestellung vorzulegen. In der gegenwärtigen Situation kam die Vertretungsregelung für den Bundespräsidenten zum Tragen. So wurden die Bestellungsurkunden von dem Kollegium der Nationalratspräsidenten unterzeichnet und heute im Bundeskanzleramt an die Mitglieder der KommAustria überreicht, die nun auf sechs Jahre bestellt sind.
Die bereits 2001 gegründete Kommunikationsbehörde Austria, kurz KommAustria, ist die österreichische Regulierungsbehörde für elektronische Audiomedien und elektronische audiovisuelle Medien, die Michael Ogris schon seit Anfang 2004 leitete. Im Jahr 2010 erfolgte jedoch die Umstrukturierung der KommAustria in eine weisungsfreie und unabhängige, fünfköpfige Kollegialbehörde, deren Vorsitzender Ogris mit 1. Oktober 2010 wurde.
Mit der Neuordnung im Jahr 2010 fiel der KommAustria auch die umfassende Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk und dessen Tochtergesellschaften zu. Weiters vergibt die KommAustria Zulassungen für Privatfernsehen und -radio, sie ist für die Frequenzverwaltung im Rundfunkbereich verantwortlich und fungiert als Rechtsaufsichtsorgan über die privaten Rundfunkveranstalter und Anbieter audiovisueller Mediendienste im Internet. Sie ist außerdem zuständig für die Weiterentwicklung des digitalen Rundfunks, für die Vergabe der Presse- und Publizistikförderung und für die Erhebung und Veröffentlichung von Daten, die rund 5.000 öffentliche Rechtsträger gemäß Medientransparenzgesetz quartalsweise zu melden haben.