2. Bundesmux: Antenne Deutschland und SLM haben gegen Gerichtsentscheidung Beschwerde eingelegt

Das juristische Tauziehen um den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex geht in die nächste Runde und wird nun das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen beschäftigen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte Anfang Juni in einem Beschluss dem gegen die Vergabeentscheidung klagenden Mitbewerber DABP GmbH aufschiebende Wirkung zugebilligt. Die sächsische Medienanstalt SLM wie auch die Antenne Deutschland GmbH wollen den Beschluss des Leipziger Verwaltungsgerichts  im Eilrechtsschutzverfahren so nicht hinnehmen und haben deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, das berichtet „Dehnmedia“ unter Berufung auf SLM-Geschäfsführer Martin Deitenbeck. Antenne Deutschland, ein Konsortium aus dem Netzbetreiber MEDIA BROADCAST und der bayerischen Oschmann-Gruppe, hatte 2017 von der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten den Zuschlag für den Plattformbetrieb des zweiten bundesweiten DAB+-Netzes erhalten. Man rechne nicht mit einer raschen Entscheidung, erklärte MEDIA BROADCAST-Unternehmenssprecher Lars Beyer gegenüber dem DigitalMAGAZIN plus von Infosat.

 

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