Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Konzessionen für Lokalradios für den Zeitraum von 2025 bis 2034 erteilt. Konzessionierte Sender werden durch einen Anteil aus der Radio- und Fernsehabgabe finanziell unterstützt. Im Gegenzug müssen sie bestimmte Auflagen, einen sogenannten Service public-Auftrag, erfüllen.
In den meisten Sendegebieten kommt es zu keinen Veränderungen. „Alle Bewerbungen in Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz erfüllen die Konzessionsvoraussetzungen und erhalten folglich die Konzession. Die Ausführungen der Bewerberinnen zu den Selektionskriterien haben dabei den Charakter einer Selbstverpflichtung“, schreibt die Behörde hierzu in einer Pressemitteilung.
Für zwei kommerzielle Lokalradios und drei nicht gewinnorientierte Lokalradios gingen mehrere Bewerbungen ein. „In diesen Gebieten erhalten gemäss den gesetzlichen Vorgaben jene Bewerberinnen den Zuschlag, die den Programmauftrag auf Basis der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Selektionskriterien am besten erfüllen“, heißt es vom UVEK.
Im Versorgungsgebiet Berner Oberland setzte sich der bisherige Konzessionsinhaber Radio BeO gegen Radio Blüemlisalp durch. Im Versorgungsgebiet Südostschweiz-Glarus geht Radio Südostschweiz hingegen leer aus, dort erhält ab 2025 Radio ALPIN die Konzession. Hinter dem neuen Sender steht dem „TagesAnzeiger“ zufolge der bekannte Schweizer Medienunternehmer und Radio 1-Chef Roger Schawinski, der sich bereits vor 15 Jahren – damals vergeblich – um die entsprechende Konzession bemüht hatte. Radio Südostschweiz wolle auf jeden Fall – mit oder ohne Konzession – weitermachen, teilt das Graubündner Medienunternehmen Somedia in der hauseigenen Tageszeitung mit.
Bei den nicht gewinnorientierten Lokalradios kommt es in Genf zu einem Wechsel, dort setzte sich Radio Vostok gegen Radio Cité durch. Das Jugendradio Radio 4TNG zog in den Versorgungsgebieten Zürich und Winterthur den Kürzeren, dort bleibt auch ab 2025 die Konzession bei Radio LoRa bzw. Radio Stadtfilter.
„Gegen die Entscheide in Versorgungsgebieten mit Konkurrenzbewerbungen kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden“, schreibt das UVEK in seiner Pressemitteilung abschließend.