Die AZ Medien AG darf sich indirekt am Solothurner Radio 32 beteiligen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschieden hat. Die indirekte Beteiligung hat die AZ Medien AG durch die Übernahme der Mehrheit beim Verlag des „Oltner Tagblatt“ erlangt.
Durch die Mehrheitsübernahme bei der Dietschi AG, der Herausgeberin des „Oltner Tagblatt“, ist die AZ Medien AG nun auch indirekt mit 21.9 Prozent am Solothurner Radio 32 beteiligt. Die Gruppe von Peter Wanner kontrolliert neben Tageszeitungen (u.a. Aargauer Zeitung) und Fernsehen (TeleZüri, Tele M1, TeleBärn, TV24) auch die beiden konzessionierten UKW-Programme Radio 24 und Radio Argovia.
Nach dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) darf ein Unternehmen eine unbeschränkte Anzahl von Radio- und Fernsehstationen besitzen, jedoch maximal je zwei Stationen mit Konzession. Das UVEK kommt zum Schluss, dass es der Dietschi AG – und damit indirekt der AZ Medien AG – weder rechtlich noch faktisch möglich ist, bestimmenden Einfluss auf das konzessionierte Radio 32 AG auszuüben. Die Konzession von Radio 32 kann der AZ Medien Gruppe daher nicht zugerechnet werden – insofern überschreitet sie die maximale Anzahl konzessionierter Stationen nicht. Da der Eigentümerwechsel bei der Dietschi AG im Übrigen keine Veränderung bei Radio 32 nach sich zieht, können alle Konzessionsvoraussetzungen nach wie vor als erfüllt gelten. Das UVEK hat deshalb die indirekte Beteiligung der AZ Medien AG an Radio 32 genehmigt.
Das RTVG bestimmt, dass jede Beteiligungsänderung im Umfang von mehr als 20 Prozent bei einem konzessionierten Programmveranstalter einen wirtschaftlichen Übergang der Konzession darstellt und vom Departement genehmigt werden muss. Die Radio 32 AG besitzt eine Konzession des UVEK für die Veranstaltung eines lokal-regionalen UKW-Radioprogramms im Gebiet Solothurn-Olten. Die AZ Medien AG hatte sich im Jahr 2012 vollständig aus der Radio 32 AG zurückgezogen, nachdem sie das Radio zuvor seit 2009 wirtschaftlich beherrscht hatte. Die Fernsehstationen der AZ Medien Gruppe Tele M1 und TeleBärn besitzen eine Konzession, während TeleZüri und TV24 so genannte meldepflichtige Programme sind.