NLM
Der NLM ist durch die Niedersächsische Staatskanzlei eine UKW-Übertragungskapazität in der Region Oldenburg gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 NMedienG zur Nutzung durch einen Veranstalter kommerziellen lokalen Hörfunks zugeordnet worden. Diese UKW-Übertragungskapazität wird hiermit entsprechend dem Zweck der Zuordnung ausgeschrieben. Zum Text der Ausschreibung
Im Jahr 2012 war die UKW-Frequenz schon einmal ausgeschrieben, es fand sich allerdings kein Bewerber.