Die Versammlung der niedersächsischen Landesmedienanstalt hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 beschlossen, die Zulassung des Bürgerradios Leinehertz in Hannover zu widerrufen und dessen finanzielle Förderung zum 1. April 2019 einzustellen. Ein entsprechender Bescheid wird der Veranstalterin zeitnah zugestellt.
Grund für diese Maßnahmen war der Wegfall bestimmter Zulassungsvoraussetzungen in § 5 Abs. 2 sowie in § 27 Abs. 1 NMedienG. Zudem entfiel die Förderungsfähigkeit der Veranstalterin aufgrund von fehlenden Nachweisen der zweckentsprechenden Mittelverwendung.
„Die Versammlung hat sich diese harte Entscheidung nicht leicht gemacht. Leider war Radio Leinehertz aber anhaltend nicht in der Lage, die korrekte Verwendung öffentlicher Mittel vollständig nachzuweisen. Deshalb ist eine weitere Förderung nicht mehr zu verantworten,“ erläutert Gerald Heere, stv. Vorsitzender der Versammlung.