Wegen eines formalen Fehlers hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Zuweisung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) von 11 UKW-Frequenzen an das türkischsprachige Radioprogramm „Metropol FM“ aus Berlin aufgehoben. Geklagt hatte der unterlegene Mitbewerber deinfm, hinter dem maßgeblich die NRW-Verleger und die Veranstaltergemeinschaften im nordrhein-westfälischen Lokalfunk stehen. Sie wollten auf der Frequenzkette ein Jugendradio starten, um dem WDR mit seinen mehreren Hörfunkprogrammen besser Paroli bieten zu können.
Die Entscheidung der Verwaltungsrichter war allerdings nur auf den ersten Blick ein Erfolg für deinfm. In einem wesentlichen Punkt wurde die Klage abgewiesen. Hier geht es um Fragen des Verfahrensrechts und im Kern darum, ob die Ausschreibung als solche korrekt war. Das Verwaltungsgericht hatte in diesem Punkt nichts zu beanstanden. Es muss also keine komplette Neuausschreibung geben, nur eine erneute Vergabeentscheidung.
deinfm-Geschäftsführer Jan-Uwe Brinkmann kündigte an, innerhalb der Berufungsfrist Rechtsmittel sehr sorgsam zu prüfen. LfM-Direktor Jürgen Brautmeier wird demnächst einen Vorschlag unterbreiten, wie es jetzt weitergehen soll. „Würde der Vorschlag darauf hinauslaufen, das Verfahren neu und nach den Regeln des inzwischen geänderten Mediengesetzes in transparenter Weise aufs Gleis zu setzen, würden wir uns dem nicht entziehen und die Sache nicht weiter durchfechten“, so Brinkmann.
Wahrscheinlich ist das nicht. Die LfM-Medienkommission, in der Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sitzen, muss nach dem Urteil nun wieder zusammentreten und entscheiden, diesmal öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Medienkommission diesmal zu einer anderen Entscheidung kommt als beim letzten Mal. Alles andere als eine erneute Vergabe an Metropol FM wäre also eine große Überraschung.