Frohe Osterkunde für Marc Jan Eumann, den designierten Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK). Diese darf den Anstellungsvertrag mit dem im Dezember 2017 von der Versammlung gewählten Bewerber abschließen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz (OVG). Ein hiergegen gerichteter Eilantrag des Kölner Anwalts Markus Kompa blieb auch in der zweiten Instanz erfolglos.
„Die Amtszeit der bisherigen Direktorin der LMK endet mit Ablauf des 31. März 2018. Zur Vorbereitung der Auswahl eines Nachfolgers beschloss die Versammlung der LMK daher am 4. September 2017, eine Findungskommission unter der Leitung des Vorsitzenden der Versammlung zu bilden. Eine formale Ausschreibung der Stelle erfolgte nicht. Der Antragsteller bewarb sich gleichwohl auf die Stelle. Nach Information über den Sachstand und die Bewerberlage empfahl die Findungskommission der Versammlung die Wahl des am 4. Dezember 2017 letztlich auch gewählten Bewerbers. Die Bewerbung des Antragstellers blieb demgegenüber erfolglos; da er weder von der Findungskommission noch von einem Mitglied der Versammlung zur Wahl vorgeschlagen worden war, wurde über die Bewerbung des Antragstellers auch nicht abgestimmt“, fasst das Gericht den Verfahrensablauf der Direktorenwahl zusammen.
Kompa hatte bemängelt, dass die Direktorenstelle nicht ausgeschrieben worden war. Er würde dadurch in seinem grundrechtsgleichen Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das Neustädter Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag – ebenso wie den eines weiteren Bewerbers – ab. Das Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen eingelegte Beschwerde Kompas am 29. März 2018 zurück. Das Verfahren der Besetzung der Direktorenstelle bei der LMK sei rechtlich nicht zu beanstanden, erklärt das Gericht.
Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Begründung allerdings noch einen Schritt weiter. Anders als das Verwaltungsgericht weist es den Antrag zusätzlich auch deshalb zurück, weil er bereits unzulässig sei. Der vorläufige Rechtsschutz, auf den sich der Antragsteller berufen habe, dürfe nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden, erklärt das Gericht.
Die Richter kritisieren, dass es Kompas Bewerbung an „Ernsthaftigkeit“ gefehlt habe. „Bereits sein Bewerbungsschreiben vom 20. November 2017, das sich hauptsächlich damit befasse, den Mitbewerber herabzusetzen und in grotesk übersteigerter Form angebliche eigene Vorzüge hervorzuheben (Wörtlich heißt es dort u.a.: […] „bin ich in der Pfalz geboren und aufgewachsen, wo ich zwischen 1972 und 1996 den dortigen Rundfunk konsumiert habe […] fungierte ich u.a. Anfang der 1990er Jahre als Chefredakteur der Schülerzeitung […] auch künstlerisch bin ich vielseitig interessiert […] lasse ich mich nicht mit Täuschungen und Plagiaten erwischen [Täuschungen begehe ich allerdings auch nur in meiner Eigenschaft als Hobby-Zauberkünstler]“), lege dies nahe“, schreibt das Oberverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung.
„Endgültig augenscheinlich werde die mangelnde Ernstlichkeit durch das Schreiben an den Vorsitzenden der Versammlung der LMK vom 1. Dezember 2017, in dem der Antragsteller das von der LMK durchgeführte Findungsverfahren drastisch kritisiere und u.a. darauf hinweise, dass er sich ,als guter Demokrat‘ den Mitgliedern der Versammlung als eine ,konstruktive Alternative‘ zum Beigeladenen anbiete und er sich ,für das Monatsgehalt von rund 10.000,00 € […] auch das Programm von SAT.1 zumindest auszugsweise ansehen‘ würde, wobei allerdings dann ,auch ein 13. Monatsgehalt und ein Dienstwagen drin sein‘ sollten, um sodann „individuell für [die] jeweilige gesellschaftliche Gruppe“ seine „Qualitäten“ darzulegen, da ,es in der Politik nicht auf Inhalte, sondern auf Identifikation‘ ankomme und damit man ,nicht erst den Verfassungsschutz für Informationen über ihn bemühen‘ müsse. Diese Ausführungen habe der Antragsteller zusätzlich über seinen Blog verbreitet, in dem er darüber hinaus am 8. Dezember 2017 kundgetan habe, dass er über den mangelnden Erfolg seiner Bewerbung ,allerdings alles andere als unglücklich‘ sei, da zwar ,ein Salär von 10.000,00 €/Monat für einen eher lockeren Job nicht zu verachten‘ sei, er aber ,die Leitung einer Papiertigerbehörde nicht als Herausforderung‘ sehe. Er habe am 20. November 2017 ,formal“ für die Position kandidiert‘, führt das Gericht weiter aus, um seinen Standpunkt zu unterstreichen, der Bewerbung habe es an Ernsthaftigkeit gemangelt.
Kompa aüßert sich in seinem Blog zu diesen Vorwürfen wie folgt: „Die Bewerbung des Rechtsanwalts war jedoch ganz sicher nicht satirischer als die des Herrn Dr. Eumann, der trotz fehlender Karenz und Eigenschaft als Jurist für ein Amt antrat, für das er in NRW genau diese Voraussetzungen per Gesetz installierte.“
Das SPD-Mitglied Eumann war in seiner Zeit als NRW-Medienstaatssekretär darin involviert, dass unter Rot-Grün das dortige Mediengesetz geändert wurde. Danach konnte nur noch ein Volljurist Direktor der NRW-Medienanstalt LfM werden. Und damit war der bisherige LfM-Chef und promovierte Historiker Jürgen Brautmeier, der gerne eine weitere Amtszeit angetreten hätte, aus dem Rennen. So mancher Beobachter mutmaßte damals, dass genau dieses das Ziel der Gesetzesänderung gewesen sei und sprachen von einer speziellen “Lex Brautmeier”. Marc Jan Eumann ist ebenfalls kein Jurist mit Befähigung zum Richteramt. Die Volljuristen-Regelung, die er in NRW mitinstallieren half, gibt es in Rheinland-Pfalz allerdings nicht. Dazu stießen sich Kritiker an der zeitlichen Nähe zwischen den beiden Jobs. In Rheinland-Pfalz fehlt eine entsprechende Karenzzeitenregelung.
Kompa erklärt in einer in seinem Blog veröffentlichten Pressemitteilung weiter, dass er das Gericht kostenpflichtig abgemahnt und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt habe.
Update 3. 4. 2018
Marc Jan Eumann, hat heute in Ludwigshafen seinen Dienst als neuer LMK-Direktor angetreten. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre, beginnend am 1. April 2018. „Die Entscheidung des Gerichtes ermöglicht einen nahtlosen Übergang von der scheidenden Direktorin Renate Pepper zum neu gewählten Direktor Dr. Eumann“, betonte Albrecht Bähr, der Vorsitzende der Versammlung der LMK, zum Dienstantritt des Direktors. „Ich möchte hinzufügen, dass ich es sehr begrüße, dass die Gerichte eine so eindeutige und klare Beurteilung des mitunter in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Verfahrens ausgesprochen haben. Wir schauen nun nach vorne und ich freue mich auf eine fruchtbare, konstruktive und weitblickende Zusammenarbeit mit dem neuen Direktor.“
„Als erstes gilt mein Dank der Versammlung der LMK und insbesondere ihrem Vorsitzenden Albrecht Bähr für das entgegen gebrachte Vertrauen“, sagte der neue LMK-Direktor Eumann. „Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit der Versammlung sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der LMK. Internet- und Medienkompetenz ist die DNA dieser Medienanstalt“, so Eumann weiter. „Diese und zahlreiche andere Aufgaben gestaltet sie mit Erfolg in unterschiedlichen Initiativen, Projekten und Kooperationen vor Ort, im Land, im Bund und auch in Europa. Dies gilt es fortzusetzen und mit neuen Impulsen voranzubringen.“