Der Medienrat hat bekannt gegeben, dass die befristete Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz an die PGmbH Sunshine Sounds bis zum 30. September 2024 verlängert wurde. Dies wurde durch die Entscheidung Nr. 2/2024 vom 29. Mai 2029 beschlossen und entspricht Artikel 63 des Mediendekrets 2021.
Verlängerung der Frequenzzuteilung bestätigt
Der Medienrat unterstützt die Verlängerung der befristeten Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz an die PGmbH Sunshine Sounds für deren Regionalsender „Radio Sunshine“. Diese Entscheidung wurde am 29. Mai 2024 getroffen und tritt am 1. Juli in Kraft. Grundlage dieser Entscheidung ist Artikel 63 des Mediendekrets 2021. Die ursprüngliche Zuteilung der Frequenz war befristet und endet nun am 31. September 2024. Die Entscheidung des Medienrats wird als deutliche Unterstützung der regionalen Radiolandschaft und deren Relevanz hervorgehoben.
Ausschreibung neuer Frequenzen angekündigt
Neben der Verlängerung der Zuteilung hat der Medienrat ebenfalls die Ausschreibung der koordinierten UKW-Hörfunkfrequenz 97,5 MHz bekannt gegeben. Diese Frequenz befindet sich am Sendestandort Lontzen und steht für eine Zuteilung an privatrechtliche Anbieter von linearen auditiven Mediendiensten zur Verfügung. Interessierte Parteien sind aufgefordert, ihre Anträge bis zum 12. August 2024 beim Medienrat einzureichen. Diese Ausschreibung erfolgt gemäß Artikel 52 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen.
Radio 700 erhält exklusive Bewerbungsmöglichkeit
Zusätzlich wurde die UKW-Frequenz 101,6 MHz für ein Sendernetz ausgeschrieben. Allerdings kann sich hier nur Radio 700 bewerben, da diese Station bereits die benachbarte Frequenz 101,7 MHz in Burg-Reuland nutzt. Diese exklusive Bewerbungsmöglichkeit unterstreicht die besondere Rolle von Radio 700 in der Region und deren bestehende Infrastruktur. Der Medienrat beabsichtigt, durch die gezielte Frequenzvergabe eine bessere Abdeckung und Nutzung des vorhandenen Frequenzspektrums zu gewährleisten.
Hintergrund und rechtliche Grundlagen
Die Verlängerung und Ausschreibung der Frequenzen basieren auf den Regularien des Mediendekrets 2021 und den öffentlich bekannten Ausschreibungsverfahren. Der Medienrat folgt hierbei transparenten und gesetzlich vorgeschriebenen Schritten, um die faire und objektive Zuteilung von Frequenzen zu garantieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, vielfältige und qualitativ hochwertige Radioprogramme für die Hörer zu gewährleisten und die regionalen Sender zu unterstützen. Die Bedeutung dieser Entscheidungen für die lokale Medienlandschaft und die langfristige Planung privater Rundfunkanbieter wird betont.
Die PGmbH Sunshine Sounds betreibt den Regionalsender „Radio Sunshine“ und setzt sich für ein vielfältiges Radioprogramm in der Region ein. Durch die Verlängerung der Frequenzzuteilung wird die Versorgung der Hörer vorerst sichergestellt. Der Medienrat fördert damit die regionale Medienvielfalt und unterstützt nachhaltige Sendeformate.