Planet 105
Das Zürcher Handelsgericht hat eine Klage gegen Planet 105 abgewiesen. Von den früheren Betreibern des in Konkurs gegangenen Senders 105 war gefordert worden, dass das von Roger Schawinski im Januar 2014 gerettete Radio den Namen „Planet 105“ nicht benutzen darf.
Das Begehren um vorsorgliche Massnahmen ist nun abgeschmettert worden. Die Klägerin hatte ins Feld geführt, dass ihr italienischer Sender 105 von Mailand aus ins Tessin einstrahle und per Internet überall empfangbar sei. Diese Argumentation wies das Gericht ab. Die Italiener müssen neben den Gerichtskosten von Fr. 6‘600 Franken auch eine Entschädigung an Planet 105 in der Höhe von Fr. 7‘500.00 bezahlen.