Die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt befasste sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem geplanten Verkauf des UKW-Sendenetzes durch die Media Broadcast und stellte fest:
Der Betrieb des UKW-Sendenetzes dient der Rundfunkfreiheit Art. 5 GG und ist auch Geschäftsgrundlage der eingerichteten und ausgeübten privaten Hörfunkunternehmen nach Art 12 GG. Nicht zuletzt wegen dieser grundrechtsrelevanten Bedeutung unterliegt der Netzbetrieb erheblichen Regulierungsvorgaben. Die nun geplanten Abwicklung dieses Netzbetriebes ohne jede regulative Vorgabe für die Veranstalter, wie z.B. Vorkaufrecht und must carry-Verpflichtungen, beachtet diese Grundrechtsrelevanz nicht ausreichend. Daher spricht sich die Versammlung, dafür aus, dass
– die Verbreitung der für das Land Sachsen-Anhalt lizenzierten privaten und nichtkommerziellen Hörfunkangebote unterbrechungsfrei sichergestellt wird,
– transparente Daten zur Sendetechnik und ausreichend Zeit zur Bewertung zur Verfügung gestellt werden,
– die Erwerber der Sendetechnik verpflichtet werden, den Veranstaltern einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreieren Zugang zu den technischen Komponenten einzuräumen,
– der Zugang zu den Senderstandorten durch die DFMG zu angemessenen Konditionen erfolgt und
– die gewachsenen UKW-Verbreitungsgebiete auch bei Frequenzneuzuteilungen Bestand haben.