Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim Hörfunkangebot Alpin FM im regionalen DAB-Verbreitungsgebiet Oberland-Südostoberbayern bestätigt.
Die in der Anbietergemeinschaft „Alpin FM GmbH & Co.KG“ zusammengeschlossenen Anbieter reduzieren sich von vier auf drei: Ein bisheriger Anbieter, die Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG, hat sein Viertel der Anteile auf die Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG übertragen, die somit 50 Prozent der Anteile hält. Die Anteile der beiden anderen Gesellschafter, der Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH und der Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH, liegen weiter bei je 25 Prozent.
Der Medienrat hielt fest: Die Veränderung führt nicht zu einer Verringerung der Meinungsvielfalt bei dem Programmangebot und es sind damit auch nicht nachträglich die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit entfallen.