Der Thüringer Landtag hat gestern eine Änderung des dortigen Landesmediengesetzes beschlossen. Durch die vorgenommene Liberalisierung erhalten private Rundfunkveranstalter künftig die Möglichkeit in allen nicht-redaktionellen Bereichen zusammenzuarbeiten.
Bisher waren solche Kooperationen bereits in den Bereichen Gebäude- und Veranstaltungsmanagement sowie bei Technikdienstleistungen zulässig. Nun kann zum Beispiel auch in den Feldern Mediaberatung, Vermarktung, Vertrieb, Mediaservice und Disposition zusammengearbeitet werden.
Ausgenommen ist weiterhin der redaktionelle Bereich (Nachrichten, meinungsbildende Programminhalte, Musikredaktion, potentielle gemeinsame Sendungen oder Programmübernahmen), in diesem Sektor bleibt die Zusammenarbeit untersagt.
Im Juli 2021 hatte die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt – basierend auf dem Landesmediengesetz in seiner damaligen Form – einen Antrag von ANTENNE THÜRINGEN und LandesWelle Thüringen auf Gründung einer gemeinsamen Produktionsgesellschaft keine Zustimmung erteilt. Die Versammlung äußerte aber bereits im vergangenen Sommer „mit Blick auf die zunehmende internationale und globale Konkurrenz auf dem Audiomarkt“ Verständnis für den „wirtschaftlichen Ansatz der Antragstellerinnen.“