In Schleswig-Holstein steht die Ausschreibung der Sendegebiete für den Lokalfunk kurz bevor. Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) bereitet die medienrechtliche Ausschreibung derzeit vor.
Nach Auskunft der MA HSH ist die Ausschreibung für das erste Quartal 2015 geplant.
Der 5. Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht auf bis zu fünf Sendern in Schleswig-Holstein lokales Radio auf UKW anzubieten, davon dürfen bis zu zwei kommerzielle Programme sein. Sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist, können sich Interessierte bei der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein um die Frequenzen in fünf Versorgungsgebieten Sylt/Südtondern, Flensburg, Neumünster, Lübeck/Ratzeburg und Schleswig/Eckernförde/Rendsburg bewerben.
Ob sich die Versorgung in der vom Staatsvertrag vorgegeben Form realisieren lässt, hängt im Zuge des nachfolgenden telekommunikationsrechtlichen Verfahrens von der Koordinierung von UKW-Frequenzen ab. Veränderungen sind daher nicht auszuschließen, so die Medienanstalt.
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