FluxFM
Der Medienrat der mabb hat in seiner Sitzung am 17. September 2014 den Anträgen von FLUX FM (100,6 MHz) und der BBC (94,8 MHz) auf Verlängerung ihrer jeweiligen Sendelizenz um weitere sieben Jahre zugestimmt.
Nach § 29 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages haben UKW-Veranstalter Anspruch auf einmalige Verlängerung der Sendeerlaubnis ohne erneute Ausschreibung, wenn sich Programmgestaltung und Zusammensetzung des Veranstalters nicht wesentlich verändert haben und der Veranstalter die für ihn bestehenden Pflichten erfüllt hat.