Der oberste Gerichtshof Spaniens hat vergangene Woche sein Urteil über den Entlassungsplan bei der regionalen Rundfunkanstalt von Madrid gefällt. Telemadrid hatte im Januar 2013 rund 75% seiner Mitarbeiter entlassen. Gegen das Vorgehen hatten Gewerkschaften Klage erhoben. Die obersten Richter erklärten jetzt den Entlassungsplan für grundsätzlich rechtmäßig, erhöhten aber die Abfindungszahlungen für die 861 ehemaligen Angestellten.
Die in Madrid regierende konservative Volkspartei (PP) hatte den massiven Stellenabbau vorangetrieben und für den Fall, dass die Kündigungswelle rückgängig gemacht werden würde die Schließung der Rundfunkanstalt angekündigt. Unlängst hatte bereits die Autonome Gemeinschaft Valencia ihre Rundfunkanstalt geschlossen, diesem Schicksal entgeht nun das radikal geschrumpfte Telemadrid.